SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Entwässerungsgebühren

Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Stadt Lüdenscheid und der Gemeinde Herscheid erhebt die SELH AöR Entwässerungsgebühren. Diese decken die eigenen Kosten, die Verbandslasten des Ruhrverbandes, der für die Abwasserbehandlung verantwortlich ist, und die Abwasserabgabe.

Die Stadtwerke Lüdenscheid GmbH führte am 01.01.2014 das sogenannte „Rollierende Abrechnungsverfahren“ ein. Dabei ist das Stadtgebiet in zahlreiche Bezirke aufgeteilt, wobei sich die Berechnungszeitpunkte dieser einzelnen Bezirke über das gesamte Jahr verteilen.

Da die verbrauchten Wassermengen Grundlage für die Abrechnung der Schmutzwassergebühr darstellen und der Entwässerungsgebührenbescheid mit der Wasserrechnung der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH gemeinsam versendet wird, werden auch die Abwassergebühren nach diesem rollierenden Abrechnungsverfahren beschieden.

Gebührensätze

Stadt Lüdenscheid

Die SELH AöR erhebt unterschiedliche Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich in der Regel nach dem Verbrauch des bezogenen Frischwassers.

Die Niederschlagswassergebühr wird auf Grundlage der Quadratmeter der bebauten und/oder versiegelten Fläche (z. B. Terrassen oder Dächer) auf den angeschlossenen Grundstücken berechnet, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Gebührenübersicht Lüdenscheid 2026

Entwässerungs­gebühren im Jahr

2026

Schmutzwasser

3,61 €/m³

Schmutzwasser Ruhrverbandsmitglied

1,63 €/m³

Niederschlagswasser

0,89 €/m²

Niederschlagswasser Ruhrverbandsmitglied

0,73 €/m²

Benutzungsgebühr Schlammentsorgung 
bei jährlicher Entsorgung, pro Person und Jahr

124,50 €/a

Benutzungsgebühr Schlammentsorgung
bei mehrjähriger Entsorgung, pro Person und Jahr

81,55 €/a

Abfuhrkosten Klärschlamm

61,88 €/m³

 

Wir haben für Sie eine "Übersicht der Entwässerungsgebühren Lüdenscheid (pdf)" der letzten Jahren erstellt.

Gemeinde Herscheid

Die SELH AöR erhebt unterschiedliche Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich in der Regel nach dem Verbrauch des bezogenen Frischwassers.

Die Niederschlagswassergebühr wird auf Grundlage der Quadratmeter der bebauten und/oder versiegelten Fläche (z. B. Terrassen oder Dächer) auf den angeschlossenen Grundstücken berechnet, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

 

Gebührenübersicht Herscheid 2026

Entwässerungs­gebühren im Jahr

2026

Schmutzwasser

5,18 €/m³

Schmutzwasser Ruhrverbandsmitglied

2,35 €/m³

Niederschlagswasser

0,91 €/m²

Niederschlagswasser Ruhrverbandsmitglied

0,75 €/m²

Grundpreis für die Grundstücke mit Kleinkläranlage

186,76 €/a

Abfuhrkosten Klärschlamm

61,88 €/m³

 

Wir haben für Sie eine "Übersicht der Entwässerungsgebühren Herscheid (pdf)" der letzten Jahren erstellt.

Gebührenänderung

Abzüge bei der Schmutzwassergebühr

Nachweisbar verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen (Gartenbewässerung, Verdunstungsmengen etc.) können bei der Ermittlung der Schmutzwassergebühr auf Antrag abgezogen werden.
Der Abzug ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Entwässerungsgebührenbescheides für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geltend zu machen. Der Nachweis obliegt dem Grundstückseigentümer und ist durch einen ordnungsgemäß funktionierenden (geeichter) Wassermengenmesser oder nachprüfbare Unterlagen zu führen.

Niederschlagswassergebühr

Änderungen bei den versiegelten und an den Kanal angeschlossenen Flächen oder Erstangaben bei Neubauten sind innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung mit den angefügten Formblättern einzureichen. Die veränderte versiegelte Fläche wird mit dem Datum der Ausführung der Maßnahme der Gebührenabrechnung entsprechend zugrunde gelegt.

Gebührenänderungen bitte per Mail an gebuehren(ät)selh.de

Weitere Informationen erhalten Sie von Marcel von Piechowski.