Aktuelles
Verwaltungsratssitzung
12.12.2024
Einladung zur Sitzung des Verwaltungsrates der
Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR
am Donnerstag, 12.12.2024, 16:00 Uhr
Sitzungszimmer (4. OG) Stadtwerke Lüdenscheid GmbH
Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid
Arbeitgeber der Zukunft
25.09.2024
Wir sind überglücklich, das prestigeträchtige Siegel „Arbeitgeber der Zukunft“ vom Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND) erhalten zu haben! Diese fantastische Auszeichnung hebt unsere Bemühungen hervor, ein zukunftsorientierter und umweltbewusster Arbeitgeber zu sein. Bereits im letzten Jahr haben wir uns dem strengen Prüfprozess unterzogen, um diese Auszeichnung zu erringen, und es hat sich absolut gelohnt!
Beim zweitägigen BIG BANG KI FESTIVAL in Berlin hatten wir kürzlich die großartige Gelegenheit, unser Siegel persönlich entgegenzunehmen. Es war ein inspirierendes Erlebnis, an beiden Tagen an fesselnden Vorträgen, intensiven Diskussionen und aufregenden Workshops zu Themen wie Künstliche Intelligenz, IT-Security, Quantencomputer, Recruiting und moderne Führung teilzunehmen. Zudem hatten wir die Möglichkeit, viele spannende Unternehmen kennenzulernen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.
Die Veranstaltung war für uns ein voller Erfolg, und wir konnten eine Fülle von wichtigen Erkenntnissen mitnehmen, die uns auf unserem Weg als Arbeitgeber der Zukunft weiter voranbringen werden!
Gebührenerstattung durch OVG-Urteil aus 2022
08.07.2024
Mit Urteil vom 17.05.2022 – 9 A 1019/20 – ist das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) von seiner langjährigen Rechtsprechung zur Einbeziehung kalkulatorischer Kosten in die Gebührenkalkulation (Rechtsgrundlage: § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)) abgewichen. Die Gebühren für die Stadt Lüdenscheid und die Gemeinde Herscheid wurden daher auf Basis des Urteils und der Neufassung des KAG NRW neu berechnet und die entsprechenden Gebührensatzungen im Dezember 2023 beschlossen und in Kraft gesetzt.
Alle Gebührenpflichtigen, die einen gültigen Widerspruch eingelegt haben, erhalten in den nächsten Tagen korrigierte Entwässerungsgebührenbescheide. Die Erstattungen erfolgen auf die entsprechenden Konten. Die Beträge variieren individuell und sind abhängig von der Höhe der zuvor gezahlten Gebühren.
Für weitere Informationen zu den Gebühren im Allgemeinen und Fragen zu den Erstattungen im Einzelfall stehen wir Ihnen gerne unter unserer Gebührenhotline 02351-6632100 oder unter gebuehren@selh.de zur Verfügung.
Ins Klo dürfen nur Fäkalien und Klopapier!!
11.06.2024
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass ins Abwasser nur Klopapier darf.
Andere Produkte (z. B. Feuchttücher, feuchtes Klopapier, Zeitung, Küchenrolle, Papiertaschentücher. usw) dürfen nicht über die Toilette dem Abwasser zugeführt werden. Sollten Sie diese Prokukte anstelle von Klopapier benutzen, gehören sie anschließend in den Abfall.
Klopapier löst sich relativ schnell auf, andere Stoffe nicht. So kommt es schnell zu Verstopfungen auch in Ihrer Anschlussleitung. Diese können zum Rückstau von Abwasser in ihre Wohnung führen. Die Reinigung ist aufwendig und kostspielig.
Weiters zu diesem Thema finden Sie unter 7 Dinge, die nicht in die Toilette dürfen