Vorstand
Der Vorstand leitet die SELH AöR eigenverantwortlich und vertritt die SELH AöR gerichtlich und außergerichtlich. Er wird vom Verwaltungsrat für die Dauer von höchsten fünf Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Der Vorstand leitet die SELH AöR eigenverantwortlich und vertritt die SELH AöR gerichtlich und außergerichtlich. Er wird vom Verwaltungsrat für die Dauer von höchsten fünf Jahren bestellt. Eine erneute Bestellung ist zulässig.