SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Regenwassernutzung

Allgemein

Um Trinkwasser zu sparen plant man häufig die Nutzung von Regenwasser als Brauch- oder Betriebswasser. Das Regenwasser wird dazu von Dachflächen abgeleitet und in unter- oder oberirdischen Regenspeichern, z. B. in Zisternen gesammelt. Über Pumpen wird das Regenwasser dann zu den einzelnen Zapfstellen transportiert. Die einzusparende Trinkwassermenge ist abhängig vom Standort (Regenspende) und der Größe der nutzbaren Dachfläche.

In Deutschland kann Regenwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung genutzt werden. Auch in Industrie und Gewerbe gibt es zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten.

Bei der Vorplanung zur Anschaffung einer Regenwasserzisterne empfiehlt es sich dringend, die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Die Zisterne erspart zwar Kosten für den Bezug von Frischwasser, Investitionen und Wartungskosten müssen aber betriebswirtschaftlich gegengerechnet werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass die Leitungen eine eigene Installationsführung bekommen müssen und weiterhin Entwässerungsgebühren für die Ableitung in den öffentlichen Kanal zu zahlen sind.

Was ist zu beachten?

Technik

Für die Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen sind die TrinkwV, AVBWasserV und die DIN 1988 (technische Regeln für die Trinkwasserinstallation, wobei die Vorschriften auch für Regenwassernutzungsanlagen zu berücksichtigen sind) zu beachten. Allgemein üblich sind Anlagen, die Regenwasser zur häuslichen Verwendung (WC, Waschmaschine) sowie zur Gartenbewässerung bereitstellen. Im gewerblichen Bereich fällt häufig eine Nutzung zu Kühlzwecken an.

Den Betriebswasserbedarf für die Regenwassernutzung ermittelt überschläglich das Formular Berechnung Zisternengröße (pdf).

Auf Grundlage dieser Daten lässt sich in Verbindung mit den Herstellungskosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen.

Soll das Überlaufwasser der Zisterne versickern, ist bezüglich eventuell erforderlicher wasserrechtlicher Erlaubnisse Kontakt mit der unteren Wasserbehörde aufzunehmen. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen unter "Niederschlagswasser (pdf)"

Meldepflicht

Regenwassernutzungsanlagen sind nach § 13 Abs. 3 TrinkwV beim Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises zu melden (Bismarckstr. 15, 58762 Altena, Telefon: 02352/966-7272, E-Mail: gesundheitstelefon@maerkischer-kreis.de).

Das örtliche Wasserversorgungsunternehmen ist gem. § 3 Abs. 2 AVBWasserV vor der Errichtung der Regenwassernutzungsanlage zu informieren. Hierzu verweisen wir auf das Mitteilungsschreiben der ENERVIE  https://www.enervie-vernetzt.de/Portaldata/1/Resources/_02_downloads/wasser/2019_Mustermitteilungsschreiben_fuer_Regenwassernutzungsanlage.pdf

Es besteht zudem gem. § 11 der "Entwässerungssatzung (pdf)" eine Anzeigepflicht bei der SELH AöR.

Entwässerungsgebühr

Die Abwassergebühr berechnet sich in Abhängigkeit vom Abfluss des Zisternen-Überlaufs. Das "Merkblatt Abwassergebühr (pdf)" erklärt die Zusammenhänge. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier. Zur Abstimmung der Gebührenerhebung ist Kontakt mit Marcel von Piechowski aufzunehmen.