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Gartenbewässerung
Für die Gartenbewässerung sollte Regenwasser verwendet werden. Dieses wird in Regentonnen oder Zisternen gesammelt. Weiteres finden Sie unter Regenwassernutzung.
Ist allerdings der Einsatz von Frischwasser zur Gartenbewässerung notwendig, dann muss für diese, in den Garten gebrachte Mengen, keine Abwassergebühr bezahlt werden. Dazu ist jedoch ein Nachweis mittels geeichtem separat eingebauten Wasserzählers erforderlich. Der Abzug von der Gebühr ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Entwässerungsgebührenbescheides für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geltend zu machen. Der Nachweis obliegt dem Grundstückseigentümer.
Ansprechpartner Marcel von Piechowski