Entwässerungsgebühren
Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Stadt Lüdenscheid und der Gemeinde Herscheid erhebt die SELH AöR Entwässerungsgebühren. Diese decken die eigenen Kosten, die Verbandslasten des Ruhrverbandes, der für die Abwasserbehandlung verantwortlich ist, und die Abwasserabgabe.
Die Stadtwerke Lüdenscheid GmbH führte am 01.01.2014 das sogenannte „Rollierende Abrechnungsverfahren“ ein. Dabei ist das Stadtgebiet in zahlreiche Bezirke aufgeteilt, wobei sich die Berechnungszeitpunkte dieser einzelnen Bezirke über das gesamte Jahr verteilen.
Da die verbrauchten Wassermengen Grundlage für die Abrechnung der Schmutzwassergebühr darstellen und der Entwässerungsgebührenbescheid mit der Wasserrechnung der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH gemeinsam versendet wird, werden auch die Abwassergebühren nach diesem rollierenden Abrechnungsverfahren beschieden.