Rattenbekämpfung im Kanal
Grundsätzlich gehen Schätzungen davon aus, dass auf jeden Einwohner ca. 1 Ratte (Wanderratte) kommt.
Wanderratten sind Überträger von Krankheiten (z. B. Salmonellen, Magen-Darm-Krankheiten, Leptospirose) aber sie verschmutzen auch durch Kot und Urin Lebens- und Futtermittel in Vorratsspeichern. Zudem sind sie Nager und können durch ihre Nagetätigkeit Materialschäden hervorrufen.
Die Wanderratte ist die am häufigsten vorkommende Rattenart und wird auch landläufig Wasser- oder Kanalratte genannt. Sie lebt in Rudeln und sind bekannt für Intelligenz und Misstrauen. Die Körperlänge kann bis zu 26 cm erreichen, das Fell auf der Oberseite ist graubraun bis rötlichbraun und auf der Unterseite hellgrau bis weißlich. Die Wanderratte ist ein Allesfresser und enorm anpassungsfähig.
Ratten lieben Wasser. Sie leben in Gräben, Flüssen oder Bächen. Von dort gelangen sie in die Kanalisation. Dort finden sie einfach Nahrung, denn häufig gelangen Essensreste in die Kanalisation. Schadhafte Leitungen, nicht mehr gebrauchte Anschlüsse u. ä. bieten prima Schlupfwinkel.
Die SELH AöR hat einen Rattenbekämpfungsplan für Routinegebiete erarbeitet und belegt hiernach gezielt mit Fraßködern die Schächte der öffentlichen Kanalisation. Damit soll die Ausbreitung der Population verhindert und eingedämmt werden. Die Köder werden regelmäßig auf Fraß geprüft und gegebenenfalls ersetzt.
Bei Meldungen aus der Bevölkerung wird ein Bekämpfungsplan für das betroffene Gebiet erstellt. Die SELH AöR hat speziell ausgebildete Mitarbeiter, welche die Rattenbekämpfung im öffentlichen Kanal vornehmen. Die Ausbildung bezieht sich aber nur auf den öffentlichen Kanal, oberirdisch darf die SELH AöR nicht tätig werden. Deshalb wird das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde informiert, damit auch von dort die Bekämpfungen der öffentlichen Grundstück veranlasst werden kann.
Die SELH AöR belegt ausschließlich in öffentlichen Kanälen - nicht in privaten Kanälen, nicht oberirdisch, nicht am Gewässer. Auf privaten Grundstücken ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Bitte wenden Sie sich an einen Schädlingsbekämpfer.
Sie sollten vorsorglich
- keine Essensreste in die Toilette, sie gehören in den Abfalleimer;
- keine Essensreste offen in den Hausmüll legen;
- die Müllbehälter schließen;
- keine gekochten Essensreste auf den Kompost geben;
- nur gereinigte Lebensmittelverpackungen in den Gelben Sack geben;
- gelbe Säcke erst kurz vor der Abholung an die Straße stellen;
- Fütterungsverbote bei wild lebenden Tieren (z. B. Tauben) beachten, denn liegengebliebenes Futter zieht Ratten an;
- keine Abfälle in den Grünanlagen liegen lassen;
- auf eine intakte und dichte Hauskanalisation achten, denn defekte Rohre bieten Unterkünfte für Ratten.
Bei akutem Rattenbefall in Lüdenscheid informieren Sie bitte das Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid unter 02351-17-2562. Infos der Stadt Lüdenscheid finden Sie auch auf deren Homepage. "http://www.luedenscheid.de/buergerservice"