Gewässer
Die SELH AöR führt für die Stadt Lüdenscheid die Gewässerunterhaltung durch.
Sie unterhält im Stadtgebiet Lüdenscheid 191 km Gewässer. Davon sind 157 km offen und 34 km verrohrte Bachläufe.
Gewässer sind ein wichtiger Bestandteil des Naturhaushalts und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Daher gilt es diesen zu erhalten, zu verbessern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 6 Absatz 1 WHG). Gewässer sollen aber auch zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang hiermit auch im Interesse Einzelner genutzt werden.
Wichtig ist auch an oberirdischen Gewässern natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und die Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen.
Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften. Dabei ist ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten (§ 6 WHG)
Bei der Gewässerunterhaltung geht es um die Freihaltung, Reinigung und Räumung des eigentlichen Gewässerbetts , damit der ordnungsgemäße Abfluss sichergestellt ist. Auch Planung und Ausführung von Baumaßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Renaturierungsmaßnahmen gehören zu den Pflichten. Konkret organisiert die SELH AöR u.a. Inspektionen und Rechenreinigung und koordiniert die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der damit einhergehenden Projekte. Die Rechenreinigung wird vom STL, auf der Grundlage der von der SELH AöR aufgestellten Pläne, ausgeführt. Liegen Bachverrohrungen auf städtischem Grundstück betreut die SELH AöR auch anstehende Sanierungen.
Für den Bau, die Sanierung und den Rückbau von Anlagen an Gewässern (Wehre, priv. Brücken, priv. Bachverrohrungen) auf privaten Grundstücken ist der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.
Gewässernutzungen (Einleitungen und Entnahmen) und Baumaßnahmen in und am Gewässer bedürfen der Genehmigung, die in die Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises fällt.
Die gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlagen für die Gewässerunterhaltung beruhen auf der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW).
Mehr über die Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie können Sie unter www.flussgebiete.nrw.de erfahren.
Der Hochwasserschutz und der Schutz vor den Auswirkungen von Starkregen ist mit der Gewässerunterhaltung stark verbunden. Alles zum Thema Starkregen finden Sie unter private Entwässerung/Starkregen- und Überflutungsschutz.