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Außerbetriebnahme
In der Stadt Lüdenscheid ungenutzte Hausanschlüsse werden von der SELH AöR verschlossen. Dies ist zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen, Fremdwasserzuflüssen oder Rattenlöchern notwendig.
Dazu ist bei der SELH AöR vier Wochen vor der Nutzungsaufgabe ein Antrag auf Außerbetriebnahme zu stellen. Bitte nutzen Sie dazu den Grundstücksentwässerungsantrag. Der Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal ist vor dem Abriss zu suchen, einzumessen und der SELH AöR mitzuteilen.
Nach Zustimmung zur Außerbetriebnahme, wird diese generell im Folgejahr der Antragstellung im Rahmen des Sanierungsprogramms der SELH AöR durch die SELh AöR, bzw. durch eine von diesem beauftragte Firma, durchgeführt. Die dabei entstehenden Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.