SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Regenwassermanagement Zukunft.SICHER

Im Jahr 2000 wurde der gesplittete Gebührenmaßstab in Lüdenscheid eingeführt. In Herscheid 2010. Dabei wurden die Flächendaten durch eine Selbstauskunft der Eigentümer erhoben. Da diese Daten im Laufe der Jahre großen Veränderungen unterliegen ist nun, u. a. um die Gebührengerechtigkeit zu wahren, eine Neuerhebung der versiegelten Flächen erforderlich. Die Auswertung aktueller Luftbilder bildet jetzt die Datengrundlage.

Die Daten werden benötigt für:

  • Vollständige Erfassung der aktuell an den Kanal angeschlossenen versiegelten Flächen und deren sachgerechte Verteilung (Stichwort Gebührengerechtigkeit)
  • Aktualisierung der Datenbasis für hydraulische Berechnungen
  • Verbesserte Grundlagen für das Starkregenmanagement
  • Verbesserte Informationen für die Dimensionierung von Kanälen und Haltungen
  • Verbesserung der Datengrundlage für zukünftige Abwasserbeseitigungskonzepte und notwendige Investitionen

Dieses Projekt wurde Anfang 2021 gestartet und läuft über zwei Jahre. Die SELH AöR wird dabei vom Ingenieurbüro Fischer Teamplan und der Kommunal Agentur NRW unterstützt.

  1. Bildflug im April 2021
  2. Luftbildauswertung mit Flächendatenerfassung 
  3. Grundstücksbildung mit Zuordnung der Flächen
  4. Versand der Erhebungsunterlagen ab 29.04.2022
  5. Beratung der Grundstückseigentümer vom 02.05.2022 bis 10.06.2022
  6. Übernahme der zurückgesendeten Erfassungsbögen in die Grundstücksdatenbank und Versand eines Feststellungsschreibens
  7. Beratung der Grundstückseigentümer bei Rückfragen zum Feststellungsschreiben voraussichtlich vom 29.08.2022 bis 09.09.2022
  8. Ermittlung der veranlagungsfähigen Flächen
  9. Berechnung der neuen Gebührensätze aufgrund der ermittelten veranlagungsfähigen Flächen
  10. Neue Gebührensatzungen für Lüdenscheid und Herscheid für das Jahr 2023 auf der Grundlage der neuen Gebührensätze

Wir benötigen die aktive Mitwirkung der Grundstückseigentümer. Die Befragung ist die Grundlage zur Neuerhebung der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser sowohl leitungsgebunden als auch nicht leitungsgebunden oberirisch in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.

Damit der Aufwand für den Einzelnen gering bleibt, wurde im Vorfeld eine Befliegung (April 2021) mit Luftbildauswertung vorgenommen. Alle bebauten, befestigten und unbefestigten Flächen wurden ermittelt. Es ist zu prüfen, ob die ermittelten Daten stimmen oder ob eine spätere Bebauung bzw. Veränderung der Flächen vorliegt. Außerdem sind Angaben zu Zisternen, Brauchwasseranlagen, Versickerungsanlagen oder Staukanälen sowie sonstige Rückhaltungen erforderlich.

Sie erhielten von uns ein Anschreiben, den Erhebungsbogen (in 2-facher Ausfertigung), die Erläuterungen zum Erhebungsbogen, die Rechtsgrundlagen und Datenschutzerklärung sowie einen Freiumschlag zur Rücksendung.

Der erste Erhebungsbogen war auszufüllen und per Freiumschlag zurückzusenden. Ein zweiter Erhebungsbogen ist für Ihre Unterlagen.

Die Angaben konnten Sie auch über unser dafür eingerichtetes Online-Portal gemacht werden. Hierzu hatte jeder Empfänger mit den Erhebungsunterlangen einen personalisierten Zugang erhalten.

Die Luftbilder für Lüdenscheid finden Sie unter luedenscheid.virtualcitymap.de

 

Die Frist zur Abgabe des Erhebungsbogens war der 10. Juni 2022

Die Bürgerberatung in der Lennestraße ist nun geschlossen.

Das Online-Portal ist nun nicht mehr geschaltet.

Sie erreichen uns aber per E-Mail              gebuehren@selh.de

 

 

 

 

Um den Aufwand für Sie zu verringern, haben wir im Vorfeld dieser Befragung eine Befliegung mit entspre-chender Luftbildauswertung vorgenommen. Dabei wurden für Ihr Grundstück die bebauten, befestigten und unbefestigten Flächen ermittelt und in einem Lageplanausschnitt dargestellt. Die Auswertung basiert auf ei-ner Befliegung, die im April 2021 durchgeführt wurde. Durch eine spätere Bebauung Ihres Grundstückes oder durch seither vorgenommene Veränderungen der Flächen auf Ihrem Grundstück können Abweichungen zu den von uns ermittelten Flächen vorhanden sein.