SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Zustands- und Funktionsprüfung

Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat mit Mehrheit am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) bezogen auf die „Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen“ beschlossen.

Aus diesem Grund gibt es seit dem 17.10.2013 die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw, welche im 2. Teil die Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen regelt. Eine Novellierung hat am 13.08.2020 stattgefunden. Die Verknüpfung zum Gesetzestext finden Sie bei den "Links".

Eine generelle Prüffrist für alle privaten Abwasserleitungen gibt es nicht. Für bestimmte Anschlussleitungen, wie z. B. von Gebäuden in Wasserschutzgebieten, Neubauten oder Industriebetrieben, sind jedoch Fristen festgelegt. Die SELH AöR informiert die betroffenen Grundstückseigentümer über ihre Prüfpflicht. Den Leitfaden für Kommunen über die Konzeption zur Information und Einbindung der Bürger finden Sie auch bei unseren "Links".

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. hat eine umfangreichre Broschüre zur Zustands- und Funktionsprüfung erstellt und bietet kostenlose Beratungen an. Die Seite finden Sie bei unseren "Links".

Die Verbraucherzentrale warnt auch vor den sogenannten "Kanalhaien", also unseriöse Rohrsanierer, die Hausbesitzer wahllos anrufen oder an der Haustür klingeln, um diese mit einer Prüfung und Sanierung zu überrumpeln. Dazu gibt es einen neuen "Erklärfilm".

Wasserschutzzone:

  • Leitungen für häusliches Abwasser die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden - 31.12.2015
  • Leitungen für industrielles oder gewerbliches Abwasser die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden - 31.12.2015


Industrie- und Gewerbebetriebe:

Leitungen die industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten, wenn der Abwasserproduzent den Anhängen 2 - 57 der Bundes-Abwasserverordnung zuzuordnen ist - 31.12.2020


Neubau:

Neu errichtete oder wesentlich geänderte Leitungen - unverzüglich nach der Verlegung

Alle erdverlegten und unzugänglichen verlegte private Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser einschließlich verzweigter Leitungen unter der Keller-Bodenplatte oder der Bodenplatte des Gebäudes ohne Keller sowie zugehöriger Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen sind zu prüfen.

Ausgenommen sind Abwasserleitungen zur alleinigen Ableitung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird.

Der zu prüfenden Bereich erstreckt sich bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Zuständigkeiten

Verlaufen die Leitungen über ein Fremdgrundstück, muss der Grundstückseigentümer die Prüfung dulden. Sie sollten sich jedoch vor der Maßnahme mit ihm in Verbindung setzten und ihn informieren, damit es nicht zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt.

Nutzen Sie mit Ihrem Nachbarn Anschlussleitungen gemeinschaftlich (rote Linie in der Grafik), treffen Sie vor der Untersuchung gemeinsam eine Regelung, wie die Kosten der Prüfung und der ggf. anstehenden Sanierungen aufgeteilt werden. Schauen Sie nach ob es schon bestehende Verträge o. ä. gibt .

 

Gemeinsame Leitung

Weitere Informationen finden sie unter "Anschluss - gemeinsame Leitungen“.

Es gibt je nach Veranlassung (Neubau Wasserschutzzone u. a.) verschiedene Prüfungsarten. Diese sind in den Regewerken beschrieben und dem Sachkundigen bekannt. Bei Neubauten oder Gebäuden in den Wasserschutzzonen sind generell Prüfungen mit Luft oder Wasser gemäß DIN EN 1610 erforderlich. Eine Übersicht der Prüfverfahren gibt auch das "Faltblatt des LANUV (PDF)".

Wir haben Ihnen eine "Checkliste (PDF)" für das Vorgehen zusammengestellt.

Vor der Prüfung ist es sinnvoll Kenntnis über den Grundriss des Hauses, Lage der Räume im Keller und Lage der Entwässerungsleitungen zu haben und dies dem Sachkundigen zur Verfügung zu stellen. Suchen Sie Schächte, Revisionsöffnungen und Bodenabläufe und schaffen Sie Zugang dazu. Planunterlagen finden Sie entweder in ihren Bauakten oder für Grundstücke auf Lüdenscheider Stadtgebiet soweit vorhanden im Bauaktenarchiv der Stadt Lüdenscheid (Rathausplatz 2b, Öffnungszeiten: Mittwochs 9:30 - 11:30 Uhr); die SELH AöR hat leider keine detaillierten Pläne über ihren Hausanschluss.

Ihre Anwesenheit bei der Prüfung ist notwendig, wenn nicht alle Leitungen vom außenliegenden Revisionsschacht geprüft werden können. In diesem Fall ist der Zugang ins Haus erforderlich. Generell sollte unnötiges Wäsche waschen, Spülen, Duschen oder die Toilettenbenutzung während der Prüfung vermieden werden.

Zustands- und Funktionsprüfungen dürfen nur durch einen Sachkundigen vorgenommen werden. Sachkundig ist immer eine Person, nicht eine Firma. Die oberste Wasserbehörde legt die Anforderungen an die Sachkunde fest und führt auch eine Sachkundigenliste "www.sadipa.it.nrw.de/sadipa/".

Nach Durchführung der Prüfung erhalten Sie eine

  • Prüfbescheinigung (Musterprüfbescheinigung unter:  Link "http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm",
  • einen Lageplan aller Leitungen bis zum städtischen Kanal,
  • Haltungsberichte,
  • Schadensbilder mit Stationierung,
  • eine Aufzeichnung der TV-Untersuchung auf Video, DVD oder CD und
  • Prüfprotokolle bei Wasser- oder Luftprüfungen.

Schadensklassifizierung  Festgestellte Schäden sind anhand des Bildreferenzkatalogs des Landes zu klassifizieren. Hieraus ergibt sich der Zeitraum zur Durchführung der Sanierung. Den Katalog finden Sie "hier".

Offene Reparatur, Sanierung oder ganz neu verlegen - wer berät mich?
Ihr Sachkundiger wird ihnen sicherlich eine Sanierung vorschlagen. Lassen sie sich trotzdem mehrere Angebote machen und vergleichen sie verschiedene Verfahren. Die verschiedenen Verfahren sind auch in Kombination möglich. Eine Neuverlegung, vielleicht auch das Abhängen der Leitungen unter der Kellerdecke, kann in manchen Fällen kostengünstiger sein, als die Reparatur oder Renovierung mehrerer Einzelschäden. Abgehängte Leitungen sind service- und betriebsfreundlich und müssen nie mehr auf Dichtheit geprüft werden. Die Planung kann durch einen „Zertifizierten Berater Grundstücksentwässerung" gemacht werden. Bei einem sehr differenzierten Schadensbild ist die Einschaltung eines unabhängigen Ingenieurbüros empfehlenswert.

Ein "Faltblatt des LANUV (PDF)" gibt eine gute Übersicht.

Prüfung nach der Sanierung
Nach einer erfolgten Sanierung ist erneut eine Zustands- und Funktionsprüfung gemäß den Vorgaben der Erstprüfung erforderlich.

Die Kosten einer Zustands- und Funktionsprüfung sind abhängig von den zu untersuchenden Längen und den Zugänglichkeiten. Lassen sie sich mehrere vergleichbare Angebote geben.

Zahlt die Versicherung die Sanierung?
Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn die Police solche Leistungen enthält, zahlt oder beteiligt sich die Wohngebäudeversicherung. In der Regel sind aber nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (z. B. Risse und Einbrüche). Bauliche und altersbedingte Schäden (Verstopfung, Verkrustung, Unterbögen usw.) werden nicht übernommen.

Bitte informieren sie sich bei ihrem zuständigen Versicherungsberater.

Steuern
Die Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung (in NRW die Zustands- und Funktionsprüfung) einer Abwasserleitung stellen gem. dem "Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.11.2014 (Aktenzeichen VI R1/13)" eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung dar und können somit steuerlich mindernd berücksichtigt werden. 

Förderung
Die NRW-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen für die Sanierung privater Abwasserleitungen. Informationen auf der "Internet-Seite der NRW Bank".