SELH - Stadtentwässerungsbetrieb Lüdenscheid Herscheid AöR

Rückstausicherung

Die Infos dieser Seite haben wir für Sie auch in unserem "Info-Blatt Rückstau (pdf)" zusammengefasst.

Weitere Infos und ein Rückstauhandbuch mit vielen Details finden sie unter:
"www.aqua-ing.de"

Auf der Seite der "Stadt Dortmund" finden Sie ein anschauliches Video zu diesem Thema.

Der Rückstau entsteht durch einen Anstieg des Abwasserspiegels in der öffentlichen Abwasseranlage. Alle angeschlossenen Kanäle funktionieren dann wie verbundene/ kommunizierenden Röhren - überall staut sich das Abwasser auf die gleiche Höhe (Rückstauebene) auf. So steigt das Abwasser auch in die privaten Hausanschlussleitungen. Zurückstauendes Abwasser tritt schließlich über die Abwasserschächte aus. Liegen Grundstücke und Gebäudeteile unter dem Niveau der Abwasserschächte (Straßenoberkante) kann das Abwasser hier austreten und Gebäudeteile überfluten. Hier ist eine Sicherung gegen Rückstau erforderlich.

Rückstausicherung

Das öffentliche Kanalnetz ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik berechnet und gebaut.
Die Rückstauebene ist ein festgelegtes Höhenniveau, bis wohin Abwasser auf der öffentlichen Abwasseranlage eingestaut werden darf.
Die Rückstauebene ist in der Regel die Höhe der Straßenoberkante vor dem zu betrachtenden Gebäude (vgl. § 13 Abs. 3 Entwässerungssatzung). Es sind jedoch oft Einzelfallbetrachtungen erforderlich z. B. in Hanglagen.

1. Starkregen
Starkregen sind Niederschläge – oft in Verbindung mit Gewitterzellen-, bei denen in kurzen Zeiträumen sehr große Regenmengen fallen. Diese treten statistisch gesehen selten auf und sind ab einer gewissen Intensität aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen vom öffentlichen Abwasserkanal nicht mehr aufnehm- bzw. abführbar. Bei einem extremen Starkregen kann das Wasser im Abwassernetz zeitweilig bis zur Rückstauebene ansteigen und dann aus den Kanaldeckeln austreten. Deshalb ist eine Sicherung gegen Rückstau in die private Entwässerungsanlage unerlässlich.

2. Verstopfung
Das öffentliche Kanalnetz wird in regelmäßigen Abständen bedarfsgerecht gespült. Ablagerungen werden so entfernt. Trotzdem kann es durch besondere Umstände (z. B. Schäden am Kanal, Verwurzelungen, unzulässige Gegenstände) zu Verstopfungen kommen. Dies kann dann ebenfalls zu einem Rückstau führen.

Alle Räume oder Hofflächen die unterhalb der Rückstauebene liegen und in die öffentliche Abwasseranlage entwässern, sind zu sichern. Jeder Grundstückseigentümer ist per Entwässerungssatzung dazu verpflichtet eine geeignete Sicherung einzubauen. Die Regelwerke sehen dies bereits seit Jahrzehnten vor. Die Planer stehen in besonderer Verantwortung.

Es gibt technische Lösungen, das Haus vor Rückstau zu sichern:

  1. Planung oder Änderung der Leitungsführung im Kellergeschoss: Überprüfen Sie, ob die abwassertechnischen Anlagen im Keller notwendig sind. Fangen Sie Leitungen aus dem Erdgeschoss unter der Kellerdecke ab und führen Sie die Leitungen erst im außenliegenden Revisionsschacht zusammen. Auf Kellerbodenabläufe sollte verzichtet werden.
  2. Einbau einer Hebeanlage mit Rückstauschleife: Die Hebeanlage bietet sicheren Schutz gegen Rückstau. Die Entwässerung der Kellerräume ist im vollen Umfang betriebsfähig.

    Rückstau 1

  3. Rückstaussicherung gem. DIN EN 13564: Ein Rückstauverschluss sorgt dafür, dass Abwasser nur in eine Richtung – zum öffentlichen Kanal hin – geleitet wird. Bei Rückstau schließt die Klappe und kein Abwasser dringt in den Keller. Die abwassertechnischen Einrichtungen im Keller (z. B. die Toilette) sind für den Zeitraum des Rückstaus nicht nutzbar.

    Rückstau 2


Grundsätzlich gilt:

  1. Das Abwasser aus rückstausicheren Gebäudeteilen, also Stockwerken, die oberhalb der Rückstauebene liegen, ist nicht über die Rückstausicherung zu führen.
  2. Regenwasser darf nicht über die Rückstausicherung geführt werden.
  3. Solange die Rückstausicherung geschlossen ist, darf dem Leitungssystem im Haus kein Schmutzwasser zugeführt werden, da es sonst zu Überschwemmungen kommen kann. Es sollte über den Einsatz eines internen Alarmsystems nachgedacht werden.

Eine Produktübersicht (Stand Januar 2018) gibt eine Studienarbeit von Lukas Suer an der Ruhr Universität Bochum in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Netzwerk Abwasserbetriebe.

Maßgebliche Technische Regeln sind die DIN EN 12056, die DIN 1986 und die Entwässerungssatzung.
Vor dem Einbau sollte grundsätzlich eine Analyse der Leitungsverläufe erfolgen und der bauliche Zustand des Grundleitungssystems geprüft werden.

Ansprechpartner ist der Sanitärinstallateur oder ihr Planer.

Bitte denken Sie an eine regelmäßige Inspektion und Wartung, damit die Hebeanlage oder Rückstausicherung im Notfall auch funktioniert.