Private Entwässerung
Im weiteren Verlauf haben wir Ihnen alles für Sie Wichtige zur privaten Entwässerung aufgeführt:
Die gesamte Anschlussleitung für die Entwässerung - vom eigenen Grundstück bis zum öffentlichen Kanal in der Straße – befindet sich im Eigentum des Grundstücksbesitzers:in. Damit ist sie in ihrem kompletten Umfang vom Eigentümer:in zu bauen, zu warten und instand zu setzen.

7 Dinge, die nicht in die Toilette dürfen
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Der Begriff „Toilette“ stammt vom französischen „toile“ (Tuch) & bezeichnet ursprünglich das Tuch, mit dem man sich vor der Umgebung abschirmt – nicht das Toilettenpapier
- Weitere Bezeichnungen:
- „Lokus“ – von lat. locus necessitatis = Ort der Notdurft
- „Latrine“ – von lat. lavare = sich waschen/baden
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„WC“ – engl. water closet = Wasserklosett
- Ein WC dient der Verrichtung der Notdurft, ist räumlich abgeschirmt & wird mit Wasser betrieben
- Wo Wasser eingesetzt wird, entsteht Abwasser
- Dieses muss in Kläranlagen aufwendig gereinigt werden, bevor es dem Wasserkreislauf wieder zugeführt werden kann
- Würde in der Kläranlage nur mit menschlichen Ausscheidungen (Kot und Urin) belastetes Wasser ankommen, wäre die Reinigung vergleichsweise unproblematisch
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In Toilette und Abläufe (Waschbecken, Spülbecken, Dusche, Straßengullis) gehört daher ausschließlich Abwasser – also Wasser, das durch den Gebrauch verändert wurde
- Zulässig ist neben den Ausscheidungen nur normales Toilettenpapier:
- Löst sich im Wasser auf
- Besteht aus Naturfasern
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Ist biologisch abbaubar
- In der Praxis werden Toiletten jedoch häufig als Abfalleimer genutzt:
- Es werden Stoffe eingespült, die giftig sind oder
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Ablagerungen & Verstopfungen in Kanälen, Pumpwerken & Becken verursachen
- Folgen:
- Die Abwasserreinigung in den Kläranlagen wird zunehmend schwieriger & aufwändiger
- Der Betrieb der Abwasseranlagen wird teurer – mit Auswirkungen auf Gebühren & Umwelt
Daher hier zur Erinnerung die Dinge, die nicht in die Toilette gehören:
1. Hygieneartikel (siehe unten): vor allem Feuchtes Toilettenpapier, Feuchttücher, Slipeinlagen, Binden, Tampons, Inkontinenzeinlagen, Kondome, Taschentücher, Zahnseide, Rasierklingen, Wattestäbchen, Windeln
2. Küchenabfälle (siehe unten): Fette (z. B. Reste aus der Fritteuse), gekochte Essensreste
3. Flüssige Abfälle: z. B. Reste aus Flaschen, Dosen
4. Feste Stoffe: z. B. Katzenstreu, Vogelsand, Asche, Wischtücher, Zigarettenkippen, Korken, Bierdeckel, Unterhosen, Haare
5. Chemikalien: z. B. Farben, Lacke, Nagellackentferner Säuren
6. Textilien: z. B. Einwegunterwäsche, Lappen, Socken, Strumpfhosen …
7. Arzneimittel (Siehe unten)
- Feuchtes Toilettenpapier & Feuchttücher sind vom Hersteller so ausgelegt, dass sie besonders reißfest & stabil sind
- Anders als normales Toilettenpapier zerfallen sie im Wasser kaum & stellen daher ein erhebliches Problem für die Abwasserentsorgung dar
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In der Abwasserreinigung müssen sie aufwendig aus dem Abwasser gefiltert werden
- Noch größer sind die Probleme in der Abwasserableitung:
- Schnelle Verstopfungen von Leitungen – häufig bereits in den privaten Hausanschlussleitungen
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Blockaden & Schäden an städtischen Pumpwerken
- Die Folgen sind:
- Häufigere Kontrollen & Reinigungen
- Zusätzliche Reparaturen
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Vermehrte Anlagenausfälle
- Dies erhöht die Betriebskosten der Abwasserbeseitigung – & wirkt sich letztlich auf die Entwässerungsgebühren aus
- Essensreste im Abwasser locken insbesondere Ratten an (vgl. Hinweise zur Rattenbekämpfung)
- Fette & Öle härten bei niedrigeren Temperaturen aus & verursachen Ablagerungen
- Dies führt zunächst zu Verstopfungen in der eigenen Hausanschlussleitung & anschließend in Bauwerken der öffentlichen Entwässerung
- Besonders an Pumpen lagern sich Fette ab, was zu erhöhtem Reinigungs‑ & Wartungsaufwand sowie zu Funktionsstörungen führen kann
- Arzneimittel gelangen über menschliche Ausscheidungen (Urin) & durch falsche Entsorgung in das Abwasser & damit in die Kläranlage
- Selbst mit weitergehender Reinigungsstufe können in Kläranlagen nur bis zu ca. 70 % der Wirkstoffe abgebaut werden
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Das gereinigte Abwasser mit Arzneimittelresten wird in Gewässer eingeleitet & gelangt so in den Wasserkreislauf
- Über Jahre kommt es zur Anreicherung:
- Bislang wurden rund 150 verschiedene Arzneimittel in Gewässern & im Grundwasser nachgewiesen
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In Trinkwasserproben konnten bereits Spuren gefunden werden
- Grundsatz: Arzneimittelreste gehören nicht in die Toilette oder ins Waschbecken, sondern in den Restmüll
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Restmüll wird in Müllverbrennungsanlagen behandelt, dort werden die Wirkstoffe zerstört
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- Wichtige Hinweise zur sicheren Entsorgung:
- Kinder & Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf Arzneimittelreste haben:
- Reste in verknoteten Plastiktüten verpacken & unter anderem Müll „verstecken“
- Glasflaschen nicht ausspülen, verschlossen in den Restmüll geben
- Spritzen & Kanülen nicht lose einwerfen; spitze Gegenstände umwickeln oder in stichfesten Gefäßen entsorgen
- Leere Blisterverpackungen in den Gelben Sack
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Papierverpackungen in die Papiertonne
- Kinder & Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf Arzneimittelreste haben:
- Alternativen zur Restmüllentsorgung:
- Nicht mehr benötigte Medikamente können am STL‑Recyclinghof abgegeben werden
- Einige Apotheken nehmen Arzneimittelreste freiwillig zurück
- Spezialmedikamente (z. B. Zytostatika, Virustatika, Hormonpräparate) bitte an die abgebende Apotheke zurückbringen oder am STL‑Recyclinghof abgeben
Wir haben für Sie alles im übersichtlichen Flyer "Arzneimittel entsorgen - aber richtig!" zusammengestellt
Kanalanschluss
- Bestandteile, Neuverlegung, Außerbetriebnahme, gemeinsame Leitungen -
Anschlussleitungen
- Bestehen aus Grundstücksanschlussleitung & Hausanschlussleitungen
- Grundstücksanschlussleitung: Privater Kanal von der Grundstücksgrenze bis zum öffentlichen Kanal inkl. Anschlussstutzen/-abzweig
- Hausanschlussleitungen: Leitungen von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude sowie unter der Bodenplatte
Dimensionierung & System:
- Grundsätzlich ist für jedes Grundstück ein eigener Anschluss in DN 150 vorzusehen
- Bei größerem Durchmesser ist der SELH AöR ein entsprechender Nachweis vorzulegen
- Im Trennsystem (getrennte Ableitung von Schmutz‑ & Niederschlagswasser) sind je ein Anschluss für Schmutzwasser & Niederschlagswasser an die jeweiligen öffentlichen Kanäle erforderlich
- Bei gemeinsamen Anschlüssen mit Nachbargrundstücken ist eine rechtliche Sicherung zwingend nötig; Hinweise hierzu unter „Anschluss – Gemeinsame Leitungen“
Revisionsschacht
- Bestandteil jeder Anschlussleitung
- Als Einsteigeschacht mit Zugang für Personal auszuführen
- Zweck: Einfache & effektive Wartung (Reinigung, TV‑Untersuchung) sowie spätere Sanierung
- Lage: Außerhalb des Gebäudes, möglichst nahe der Grundstücksgrenze
- Muss jederzeit zugänglich sein; Überbauung oder Bepflanzung ist unzulässig
- Wenn ein Einsteigeschacht aufgrund der Grundstückssituation nicht möglich ist, kann auf Antrag eine geeignete Inspektionsöffnung zugelassen werden
Entlüftung über Dach
- Fallleitungen der Toiletten sind über den Ort des Abwasseranfalls hinauszuführen & über Dach zu entlüften
- Dadurch wird ein Druckausgleich geschaffen & die Leitungen bleiben belüftet
- Planung, Beratung & normgerechten Einbau übernimmt der Sanitärinstallateur
- Fehlende oder defekte Entlüftungen können Probleme bei der Kanalreinigung verursachen; hierzu informiert das „Infoblatt Kanalreinigung“
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Ohne ausreichende Entlüftung der Abwasserleitungen kann es durch Über‑ oder Unterdruck zum Leersaugen der Geruchsverschlüsse & damit zu Geruchsbelästigungen kommen
- Wird ein Grundstück neu bebaut oder werden bauliche Veränderungen vorgenommen, die die Anschlussleitungen betreffen, ist rechtzeitig – spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten – ein Antrag auf Anschlussgenehmigung bei der SELH AöR zu stellen
- Hierfür ist das Formular "Antragsformular Grundstücksentwässerung" zu verwenden
- Bei einem Baugenehmigungsverfahren empfiehlt sich die parallele Antragstellung bei der SELH AöR
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Der Kanalanschluss kann durch ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl hergestellt werden
- Für den Straßenaufbruch ist eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich:
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In Lüdenscheid in der Regel des STL – Stadtreinigungs-, Transport- & Baubetrieb Lüdenscheid
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- Die Kosten des Anschlusses richten sich u. a. nach Länge, Dimension & Lage zum öffentlichen Kanal
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Der neu hergestellte Anschluss wird in der offenen Baugrube von der SELH AöR abgenommen; das genaue Vorgehen ist im Info‑Blatt "Info-Blatt Anschlussgenehmigung" beschrieben
Ansprechpartner: Thomas Schombel
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In der Stadt Lüdenscheid werden ungenutzte Hausanschlüsse von der SELH AöR verschlossen
- Ziel ist der Schutz vor:
- Grundwasserverunreinigungen
- Fremdwasserzuflüssen
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Rattenbefall („Rattenlöchern“)
- Spätestens vier Wochen vor Aufgabe der Nutzung ist bei der SELH AöR ein Antrag auf Außerbetriebnahme zu stellen
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Hierfür ist der "Grundstücksentwässerungsantrag" zu verwenden
- Vor einem Abriss ist der Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal:
- Zu suchen,
- einzumessen,
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der SELH AöR schriftlich mitzuteilen
- Nach Zustimmung zur Außerbetriebnahme erfolgt der endgültige Verschluss des Anschlusses in der Regel im Folgejahr der Antragstellung im Rahmen des Sanierungsprogramms der SELH AöR
- Die Arbeiten werden durch die SELH AöR oder eine von ihr beauftragte Firma ausgeführt
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Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Antragstellenden in Rechnung gestellt

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Häufig nutzen benachbarte Grundstücke gemeinsame Anschlussleitungen
- In diesen Fällen sollten Nachbarn verbindlich regeln,
- wer für welche Leitungsabschnitte verantwortlich ist &
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wie anfallende Kosten verteilt werden
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Prüfen Sie zunächst, ob bereits Vereinbarungen oder Verträge bestehen
- Wir empfehlen den Abschluss eines Gestattungs-, Unterhaltungs- & Durchführungsvertrags für die gemeinschaftlich genutzten Hausanschlussleitungen mit Ihren Nachbarn
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Dabei ist die Lage aller Anlagenteile (Leitungen, Schächte etc.) genau zu dokumentieren
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- Unser Muster "Gestattungs-, Unterhaltungs- & Durchführungsvertrag" geht von folgender Lösung aus:
- Das Leitungseigentum wird unabhängig von den angeschlossenen Grundstücken abschnittsweise den jeweiligen Beteiligten bis zum öffentlichen Kanal zugeordnet
- Der Eigentümer:in am Beginn des Abwasseranfalls besitzt den Hausanschluss bis zum nächsten Anschlussnehmer:in allein
- Der nächste Abschnitt gehört dem folgenden Anschlussnehmer:in usw.
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Der letzte Leitungsabschnitt zwischen dem in Fließrichtung letzten Anschlussnehmer:in & dem öffentlichen Kanal (inkl. Stutzen) steht im gemeinschaftlichen Eigentum aller Beteiligten
- Die nachstehende Skizze verdeutlicht diese Aufteilung:

- Der "Mustervertrag" kann von Eigentümer:innen eines Grundstücks in Lüdenscheid oder Herscheid ohne gesonderte Zustimmung der SELH AöR verwendet werden
- Ist die gemeinsame Hausanschlussleitung noch nicht grundbuchlich gesichert, erfordert die Durchleitung eine Eintragung im Grundbuch mittels Eintragungsbewilligung
- Hierfür steht eine "Musterbewilligung" zur Verfügung, die ebenfalls ohne zusätzliche Genehmigung der SELH AöR von Grundstückseigentümer:innen in Lüdenscheid oder Herscheid genutzt werden darf
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Eine ausführliche Beschreibung der Regelungen enthält das Dokument
"Erläuterungen zum Mustervertrag und zur Mustereintragungsbewilligung bei gemeinsam genutzten Anschlussleitungen"
Autowaschen
- In der Stadt Lüdenscheid ist das Waschen & Reparieren von Kraftfahrzeugen verboten:
- Auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze)
- In Anlagen (Park- und Grünanlagen, Wälder)
gemäß § 4 Satz 4 f) der Gefahrenabwehrverordnung ("Satzung 3.05 – Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet")
- Auch auf privaten Grundstücken sollte möglichst auf das Waschen von Fahrzeugen verzichtet werden, weil:
- Chemische Reinigungsmittel & gelöste Stoffe das Grundwasser belasten können
- Hochdruckreiniger insbesondere bei Unterboden- & Motorwäschen problematisch sind
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Ölhaltige Substanzen & Rückstände aus Bremsanlagen auf den Untergrund gespült werden
- Diese Stoffe können über:
- Rasenflächen
- Versickerungspflaster/Versickerungsanlagen
- Regenwasserkanalisation
ins Grundwasser oder direkt in ein Gewässer gelangen
- Es droht eine schädliche Verunreinigung von Gewässern oder Grundwasser, die:
- Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unzulässig ist
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Im schlimmsten Fall gemäß § 324 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sein kann
- Umweltfreundliche Alternative:
- Nutzung von Waschstraßen oder öffentlichen Selbstwaschanlagen (gegen Entgelt)
- Geregelte Abwasserbeseitigung – Kein Waschwasser gelangt direkt in Gewässer oder Kanalisation,
- Abscheider halten Öle & Schadstoffe zurück und diese werden als Abfall entsorgt,
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Optimierter Wasserverbrauch – eine geringe Menge Wasser reicht für mehrere Autowäschen
- Vorteile:
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
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Schutz von Umwelt & Gewässern
- Eigene Waschplätze / Waschanlagen auf dem Grundstück:
- Müssen mit Abscheidern nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgestattet sein
- Sind bei der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises genehmigungspflichtig
Gartenbewässerung
- Für die Gartenbewässerung sollte vorrangig Regenwasser genutzt werden
- Sammlung z. B. in Regentonnen oder Zisternen
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Weitere Informationen siehe „Downloads & Links“
- Wird jedoch Frischwasser zur Gartenbewässerung verwendet, gilt:
- Für nachweislich in den Garten gebrachte Frischwassermengen wird keine Abwassergebühr erhoben
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Voraussetzung ist ein geeichter, separat eingebauter Wasserzähler
- Gebührenabzug:
- Der Abzug von der Abwassergebühr ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Entwässerungsgebührenbescheids für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu beantragen
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Der Nachweis der abgezählten Wassermengen obliegt dem Grundstückseigentümer:in
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Ansprechpartner: Marcel von Piechowski
Kleinkläranlagen
- In Deutschland sind fast alle Haushalte an die öffentliche Kanalisation angeschlossen
- Ausnahme: Ländliche Gebiete oder Außenbezirke ohne zentrale Abwasserentsorgung
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Dort kommen Kleinkläranlagen oder in Ausnahmefällen abflusslose Gruben zum Einsatz
- Was ist eine Kleinkläranlage?
- Reinigt häusliches Abwasser mechanisch und biologisch, bevor es in den Untergrund oder ein Gewässer eingeleitet wird
- Häusliches Abwasser umfasst: Abwasser aus Küche, Bad, Toilette, Waschhaus
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Dieses Abwasser muss vollständig in die Kleinkläranlage eingeleitet werden
- Folgende Wässer & Stoffe dürfen nicht in die Kleinkläranlage eingeleitet werden:
- Niederschlagswasser
- Dränwasser
- Wasser aus der Tierhaltung
- Wasser aus Schwimmbecken
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Flüssige oder feste Abfälle
- Rechtliche Vorgaben:
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Entwässerung über eine Kleinkläranlage bedarf einer Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises
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- Abflusslose Gruben (Sammelgruben) als Alternative in Ausnahmefällen:
- Dichter Behälter ohne Abfluss
- Abwässer werden mit einem Spezialfahrzeug abgesaugt
- Transport zur nächsten zentralen Kläranlage, wo sie technisch aufwendig gereinigt werden
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Durch häufige Entsorgungen können hohe Kosten entstehen
- Ansprechpartner: Dieter Dowy
Niederschlagswasser
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Niederschlagswasser ist Abwasser
- Möglichkeiten der Beseitigung:
- Ableitung in den öffentlichen Kanal
- Versickerung
- Direkte Einleitung in ein Gewässer
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Regenwassernutzung
- Grundsatz:
- Für Niederschlagswasser besteht Anschlusszwang an den öffentlichen Kanal
- Auf Antrag ist eine Befreiung möglich, wenn:
- Niederschlagswasser schadlos versickern kann
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In ein Gewässer eingeleitet werden kann
- Abstimmung / Zuständigkeit:
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Jede Versickerung & jede Einleitung in ein Gewässer ist mit der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises abzustimmen
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- Beispiele für erforderliche Nachweise / Erlaubnisse:
- Versickerung über die belebte Bodenzone (z. B. Mulden- oder Flächenversickerung):
- Bescheinigung über die gemeinwohlverträgliche Ableitung von Niederschlagswasser (Testat) erforderlich
- Versickerung mittels Rigole in das Grundwasser:
- Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich
- Direkte Einleitung in ein Gewässer:
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Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich
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- Versickerung über die belebte Bodenzone (z. B. Mulden- oder Flächenversickerung):
- Änderungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung:
- Änderungen sind der SELH AöR mitzuteilen
- Die geänderte versiegelte Flächengröße ist mittels Erhebungsbogen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr anzugeben
Rattenbekämpfung
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Viele Menschen denken: „Ratten betreffen mich nicht.“ – dennoch kann jede:r dazu beitragen, eine Ausbreitung der Rattenpopulation zu verhindern.
- Bitte beachten Sie daher folgende Punkte:
- Keine Essensreste in die Toilette geben – Sie gehören in den Abfalleimer
- Keine Essensreste offen in den Hausmüll legen
- Müllbehälter stets geschlossen halten
- Keine gekochten Essensreste auf den Kompost geben
- Nur gereinigte Lebensmittelverpackungen in den Gelben Sack geben
- Gelbe Säcke erst kurz vor der Abholung an die Straße stellen
- Fütterungsverbote für wild lebende Tiere (z. B. Enten) beachten – liegengebliebenes Futter zieht Ratten an
- Keine Abfälle in Grünanlagen liegen lassen
- Auf eine intakte & dichte Hauskanalisation achten, da defekte Rohre idealen Unterschlupf für Ratten bieten
Im Folgenden finden Sie die aktuellen Bekämpfungsgebiete:
Regenwassernutzung
- Ziel der Regenwassernutzung:
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Einsparung von Trinkwasser durch Nutzung von Regenwasser als Brauch- bzw. Betriebswasser
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- Funktionsweise:
- Regenwasser wird von Dachflächen abgeleitet
- Sammlung in unter- oder oberirdischen Regenspeichern (z. B. Zisternen)
- Transport zu den Entnahmestellen über Pumpen
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Einsparpotenzial abhängig von Regenspende (Standort) & Größe der nutzbaren Dachfläche
- Nutzungsmöglichkeiten in Deutschland:
- Toilettenspülung
- Waschmaschine
- Gartenbewässerung
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diverse Anwendungen in Industrie & Gewerbe
- Wirtschaftlichkeit vorab prüfen:
- Zisterne spart zwar Trinkwasserkosten
- Investitions- & Wartungskosten müssen gegengerechnet werden
- Getrennte Leitungsführung für Regenwasser erforderlich
- Entwässerungsgebühren für die Ableitung in den öffentlichen Kanal fallen weiterhin an
Was ist zu beachten?
- Bei der Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen sind zu beachten:
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
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DIN 1988 (technische Regeln für die Trinkwasserinstallation – gelten auch in Bezug auf Regenwassernutzungsanlagen)
- Übliche Anwendungsbereiche:
- Häusliche Nutzung: WC-Spülung, Waschmaschine, Gartenbewässerung
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Gewerbliche Nutzung: z. B. Kühlzwecke
- Ermittlung des Betriebswasserbedarfs / der Zisternengröße:
- Überschlägige Berechnung über das Formular „Berechnung Zisternengröße“
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Auf Basis dieser Daten kann zusammen mit den Herstellungskosten eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen
- Überlaufwasser der Zisterne:
- Soll das Überlaufwasser versickern, ist vorab die untere Wasserbehörde zu kontaktieren
- Ggf. sind wasserrechtliche Erlaubnisse erforderlich
Meldepflicht
- Regenwassernutzungsanlagen sind gemäß § 13 Abs. 3 TrinkwV beim:
- Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises
- Bismarckstr. 15, 58762 Altena
- Telefon: 02352 / 966-7272
- E-Mail: gesundheitstelefon@maerkischer-kreis.de
zu melden
- Das örtliche Wasserversorgungsunternehmen ist gemäß § 3 Abs. 2 AVBWasserV vor der Errichtung der Regenwassernutzungsanlage zu informieren
- Hinweis:
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Zusätzlich besteht nach § 11 der "Entwässerungssatzung" eine Anzeigepflicht der Regenwassernutzungsanlage bei der SELH AöR
- Die Abwassergebühr für Regenwassernutzungsanlagen berechnet sich in Abhängigkeit vom Abfluss des Zisternen-Überlaufs
- Details zu den Berechnungsgrundlagen erläutert das „Info-Blatt Abwassergebühr“
- Die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier
- Ansprechpartner: Marcel von Piechowski
Rückstausicherung
- Alle Informationen dieser Seite sind zusätzlich im "Info-Blatt Rückstau" zusammengefasst
- Weitere Informationen sowie ein ausführliches Rückstauhandbuch finden Sie unter:
- Ein anschauliches Video zum Thema Rückstau stellt zudem die Stadt Dortmund zur Verfügung
- Rückstau entsteht, wenn der Abwasserspiegel in der öffentlichen Abwasseranlage ansteigt
- Alle angeschlossenen Kanäle wirken dann wie kommunizierende Röhren:
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Abwasser staut sich überall auf die gleiche Höhe (Rückstauebene) auf
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- Das Abwasser steigt dadurch auch in den privaten Hausanschlussleitungen an
- Zurückstauendes Abwasser kann schließlich über Abwasserschächte austreten
- Liegen Grundstücke oder Gebäudeteile unterhalb der Straßenoberkante (Niveau der Abwasserschächte) kann:
- Abwasser austreten
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Kellerräume bzw. tiefer liegende Gebäudeteile überfluten
- Für diese Bereiche ist eine Sicherung gegen Rückstau zwingend erforderlich

- Das öffentliche Kanalnetz wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bemessen & gebaut
- Die Rückstauebene ist ein festgelegtes Höhenniveau, bis zu dem Abwasser in der öffentlichen Abwasseranlage eingestaut werden darf
- In der Regel entspricht die Rückstauebene der Höhe der Straßenoberkante vor dem jeweiligen Gebäude (vgl. § 13 Abs. 3 Entwässerungssatzung)
- In besonderen Situationen, z. B. in Hanglagen, sind häufig Einzelfallbetrachtungen notwendig
- Ursachen für Rückstau im Kanalnetz:
- Starkregen:
- Kurze, sehr intensive Niederschläge, häufig mit Gewittern verbunden
- Statistisch selten, aber mit sehr großen Regenmengen in kurzer Zeit
- Ab einer bestimmten Intensität kann der öffentliche Kanal aus wirtschaftlichen & betrieblichen Gründen nicht mehr alles aufnehmen/ableiten
- Bei extremem Starkregen steigt der Wasserspiegel im Kanal zeitweise bis zur Rückstauebene
- Wasser kann dann aus Kanaldeckeln austreten
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Daher ist eine Sicherung gegen Rückstau in der privaten Entwässerungsanlage unerlässlich
- Verstopfung:
- Das öffentliche Kanalnetz wird regelmäßig bedarfsgerecht gespült, um Ablagerungen zu entfernen
- Dennoch können besondere Umstände zu Verstopfungen führen, z. B.:
- Schäden am Kanal
- Wurzeleinwuchs
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Einleitung unzulässiger Gegenstände
- Auch solche Verstopfungen können zu einem Rückstau im Kanalnetz führen
- Alle Räume & Hofflächen, die unterhalb der Rückstauebene liegen & in die öffentliche Abwasseranlage entwässern, müssen gegen Rückstau gesichert werden
- Grundstückseigentümer:innen sind nach der Entwässerungssatzung verpflichtet, eine geeignete Rückstausicherung einzubauen
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Die Pflicht zur Rückstausicherung ist seit Jahrzehnten in den technischen Regelwerken verankert; Planer tragen hierbei eine besondere Verantwortung
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Technische Möglichkeiten zur Sicherung gegen Rückstau:
- Optimierung / Änderung der Leitungsführung im Kellergeschoss
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- Prüfen, ob abwassertechnische Anlagen im Keller überhaupt notwendig sind
- Leitungen aus dem Erdgeschoss möglichst unter der Kellerdecke abfangen
- Zusammenführung der Leitungen erst im außenliegenden Revisionsschacht
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Auf Bodenabläufe im Keller möglichst verzichten
- Einbau einer Hebeanlage mit Rückstauschleife:
- Bietet einen zuverlässigen Schutz gegen Rückstau
- Ermöglicht die Entwässerung der Kellerräume im vollen Umfang auch bei Rückstau im Kanal
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- Sorgt dafür, dass Abwasser nur in eine Richtung – zum öffentlichen Kanal – abfließen kann:
- Bei Rückstau im Kanal schließt die Klappe automatisch
- Dadurch kann kein Abwasser in den Keller bzw. in tieferliegende Räume eindringen
- Während des Rückstaus sind die angeschlossenen Entwässerungsgegenstände im Keller (z. B. Toilette, Dusche, Waschbecken) nicht nutzbar

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Abwasser aus rückstausicheren Gebäudeteilen (Stockwerke oberhalb der Rückstauebene) darf grundsätzlich nicht über die Rückstausicherung geführt werden
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Regenwasser darf nicht über eine Rückstausicherung geleitet werden
- Betriebszustand bei geschlossener Rückstausicherung:
- Solange die Rückstausicherung geschlossen ist, darf dem häuslichen Leitungssystem kein Schmutzwasser zugeführt werden
- Andernfalls drohen Überschwemmungen im Gebäude
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Es wird empfohlen, ein internes Alarmsystem für den Schließzustand der Rückstausicherung vorzusehen
- Produktübersicht:
- Eine Übersicht über Produkte zur Rückstausicherung (Stand Januar 2018) enthält die Studienarbeit von Lukas Suer an der Ruhr-Universität Bochum in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Netzwerk Abwasserbetriebe
- Maßgebliche technische Regeln für Rückstauschutz & Entwässerung sind:
- DIN EN 12056
- DIN 1986
- Vor dem Einbau einer Rückstausicherung sollte immer:
- Der Verlauf der Entwässerungsleitungen analysiert werden
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Der bauliche Zustand des Grundleitungssystems geprüft werden
- Zuständige Ansprechpartner:
- Sanitärinstallateur
- Planungsbüro / Fachplaner für Haustechnik
- Bitte denken Sie an eine regelmäßige Inspektion & Wartung, damit die Hebeanlage oder Rückstausicherung im Notfall auch zuverlässig funktioniert
Starkregen- & Überflutungsschutz
Hochwasser/Überschwemmung – nicht bei mir!
"Schrecklich diese Überflutungen an der Elbe oder am Rhein! Gut, dass ich weit vom nächsten Fluss entfernt wohne! Da bin ich ja vor Überflutungen sicher.“ So denken viele.
Aber Vorsicht! Trotzdem können urbane Sturzfluten auf Grund von immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen, wie zum Beispiel 14.07.2021 in NRW (Altena, Hohenlimburg Altenahr aber auch Lüdenscheid-Brügge), ihr Grundstück überschwemmen.
Schauen Sie einfach in die H2ochWasser App des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung nach. Straße, Haus-Nr. und Ort eingeben und die Gefahreneinschätzung anschauen.
"https://www.hochwasser-app.nrw/check"
- Liegt Ihr Haus in einer Senke? Also in einem tief liegenden Gebiet, in dem sich Wasser sammeln kann?
- Ist Ihr Haus am Hang gebaut? Können Wasserströme den Hang hinab auf Ihr Anwesen fließen und sich dort sammeln?
- Steht Ihr Haus in der Nähe von einem Fluss, Bach oder Entwässerungsgraben?
- Liegt Ihr Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet?
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Diese Gebiete sind in den "Hochwassergefahrenkarten NRW" dargestellt
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- Auch die "Starkregengefahrenhinweise NRW" stellen in einer Simulation Ergebnisse dar, die Ihr Haus betreffen können ("Informationen zu diesen Daten")
Wenn Sie einen von diesen Punkten einen mit „JA“ beantworten, dann kann Ihr Haus überflutungsgefährdet sein!
- Einem Anstieg von Bächen, Flüssen (nicht nur in den offenen, sondern auch in den verrohrten Bächen)
- Oberirdisch ablaufendem Niederschlagswasser
- Überlastung & dadurch zum Überstauen des öffentlichen Kanals
- Rückstau in die privaten Anschlussleitungen (hierzu lesen Sie bitte auch die Ausführungen unter "Rückstausicherung"
Die Stadt Dortmund hat hierzu ein kleines Video erstellt. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Info-Broschüre "Starkregen-Überflutung und Rückstau: So läuft das Haus nicht voll Wasser" erarbeitet.
- Unter Starkregen versteht man:
- In der Meteorologie große Regenmengen, die in kurzer Zeit fallen
- Sehr hohe Niederschlagsintensität im Verhältnis zur Dauer
- Dauer: wenige Minuten bis mehrere Stunden
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Tritt insgesamt selten auf
- Beispiele extremer Starkregenereignisse:
- Münster, 28.07.2014:
- Ca. 300 l/m² in 7 Stunden
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Davon ca. 220 l/m² innerhalb von 2 Stunden
- Lüdenscheid, 14.07.2021:
- Ca. 140 l/m² in 18 Stunden
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Entspricht einem „100-jährigen Regen“ (statistisch einmal in 100 Jahren)
- Münster, 28.07.2014:
- Unterschiede zum Flusshochwasser:
- Bei urbanen Sturzfluten durch Starkregen gibt es kaum Vorwarnzeiten
- Regenwasser und mitgeführter Schlamm sammeln sich auf Gärten, Hof-, Park- und Straßenflächen
- Das Wasser fließt ungeordnet durch Orte
- Kleine Entwässerungsgräben, Bäche & Straßen können zu reißenden Strömen werden
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Oberflächenwasser strömt unkontrolliert zu Geländetiefpunkten
- Einfluss des Klimawandels (Deutscher Wetterdienst – DWD):
- Der Klimawandel verändert die Häufigkeit bestimmter Wetterlagen über Westeuropa
- Besonders relevant: Wetterlage „Tief Mitteleuropa“
- Bringt für Deutschland meist feuchtes, unbeständiges Wetter
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Im Sommerhalbjahr erhöhte Gefahr von Unwettern, Starkregen & Überschwemmungen
- Langfristige Zunahme dieser Wetterlagen:
- Um 1950: im Schnitt 8–10 solcher Lagen pro Jahr
- Heute: meist 9–15 pro Jahr
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Prognose bis 2100: etwa 10–17 pro Jahr
- Wir müssen uns auf eine Zunahme extremer Wetterlagen einstellen
- Ausbau der öffentlichen Kanalisation:
- Unterliegt gesetzlichen Vorgaben
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Ziel: auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten tragbare Entwässerungsgebühren für die Bürger
- Hydraulische Überprüfung durch die SELH AöR:
- Gebietsweise Prüfung der Hydraulik (Ablaufverhalten) der öffentlichen Kanäle
- Bei rechnerischer Überlastung:
- Bewertung der Risiken
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Ggf. Aufnahme in das langfristige Sanierungsprogramm der SELH AöR
- Bisher umgesetzte Maßnahmen:
- Stadtgebiet Lüdenscheid:
- 9 Regenrückhaltebecken mit insgesamt ca. 25.000 m³ Rückhaltevolumen
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9 Hochwasserrückhaltebecken mit insgesamt ca. 73.000 m³ Fassungsvermögen
- Gemeinde Herscheid:
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4 Regenrückhaltebecken in Betrieb
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- Stadtgebiet Lüdenscheid:
- Funktion:
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- Regenrückhaltebecken speichern Wasser aus den Kanälen, bevor es in Gewässer abgeschlagen wird
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Hochwasserrückhaltebecken stauen das Gewässer temporär an, um Unterlieger zu schützen
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- Grenzen des Kanalnetzausbaus bei Starkregen:
- Ein Ausbau, der auch ungewöhnliche Starkregen komplett ableiten könnte, würde:
- Extrem große Rohrdurchmesser erfordern
- Straßen stärker beanspruchen
- Sehr hohe Bau- & Unterhaltungskosten verursachen
- Hohen Reinigungsaufwand nach sich ziehen (da die großen Querschnitte selten vollständig genutzt werden)
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Folge: Stark steigende Entwässerungsgebühren
- Ein Ausbau, der auch ungewöhnliche Starkregen komplett ableiten könnte, würde:
- Unterstützung bei der Stadt- und Bauplanung:
- SELH AöR unterstützt Stadt Lüdenscheid & Gemeinde Herscheid bei
- der Entwicklung von Neubaugebieten
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Straßenausbauprojekten
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Ziel: Tragfähige Konzepte, damit seltene Sturzfluten möglichst schadlos über Straßen, Wege, Grünflächen & andere unbebaute Flächen abfließen können
- SELH AöR unterstützt Stadt Lüdenscheid & Gemeinde Herscheid bei
- Hinweise bei privaten Bauvorhaben:
- Im Rahmen von Neu- & Umbaumaßnahmen sowie im Baugenehmigungsverfahren weist die SELH AöR auf:
- Mögliche Überflutungsgefahren hin
- Einfache konstruktive Maßnahmen, die bereits in der Planungsphase berücksichtigt & umgesetzt werden können
- Im Rahmen von Neu- & Umbaumaßnahmen sowie im Baugenehmigungsverfahren weist die SELH AöR auf:
- Vor jeder Maßnahme:
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Gründliche Analyse der Gefährdungslage & möglicher Schäden durchführen
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- Schutz vor Rückstau:
- Prüfen, ob das Haus gegen Rückstau aus der Kanalisation gesichert ist
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Regelmäßige Wartung von Hebeanlagen & Rückstausicherungen sicherstellen
- Oberflächenentwässerung:
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Straßen- & Hofabläufe sowie Linien-/Zeilenentwässerungen sauber & frei von Hindernissen halten
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Flächenversiegelung reduzieren:
- Übermäßige Versiegelungen auf dem eigenen & angrenzenden Grundstücken erkennen & vermeiden
- Betonierte, verdichtete & dicht gepflasterte Flächen verhindern die Versickerung von Regenwasser
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Versickerungspflaster, Wiesen & lockere Böden wirken wie ein „Schwamm“ & nehmen Oberflächenwasser zunächst auf
- Wasserwege auf dem Grundstück prüfen:
- Analysieren, wie Mauern, eingefasste Wege, Kantensteine etc. den Weg des Wassers beeinflussen
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Bauliche Elemente so planen, dass Wasser nicht zum Gebäude geleitet, sondern sicher abgeleitet wird
- Neubauten / Umbauten:
- Bei Neubauten bereits in der Planung auf Schutz vor urbanen Sturzfluten achten – unabhängig von der Nähe zu Gewässern
- Bei unvermeidbarem Keller:
- Lichtschächte und Zugänge so anlegen, dass abfließendes Niederschlagswasser am Gebäude vorbei geführt wird
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Bei baulichen Veränderungen immer die Auswirkungen auf Sturzfluten mitdenken & sich mit Nachbarn abstimmen
- Verhaltensvorsorge:
- Notfallnummern griffbereit halten
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Familie / Personal zeigen, wo Absperrungen (z. B. Hauptwasserhahn) & Notschalter sind & wie sie zu bedienen sind
- Besondere Einrichtungen auf dem Grundstück:
- Prüfen, ob z. B. Kindergarten, Seniorenheim oder Einrichtungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bei Sturzfluten gefährdet sind
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Sicherstellen, dass Mitarbeiter entsprechend geschult sind
- Information / Warnungen:
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Bei Unwetterwarnungen aktuelle Wettermeldungen (z. B. Deutscher Wetterdienst) verfolgen
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- Fachliche Beratung:
- In besonderen Fällen Beratung durch Sachkundige in Anspruch nehmen
- Ggf. Ausstellung eines sogenannten Hochwasserpasses prüfen
- Bodensenken zum gezielten Wegleiten von Wassermassen
- Bodenschwellen (Schwellen an Kellerfenstern und Türeingängen, an Zufahrten zum Grundstück)
- Hochwasserfenster und Hochwasser-Garagentore
- Klapp-Schotts
- Aufkantungen z. B. bei Lichtschächten
- Stationäre Wassersperren (Damm, Spundwand, Mauer etc.)
- Kuppenlage herstellen (z. B. die Neigung des Pflasters sollte vom Haus wegführen)
- Sandsäcke
- Barrieresysteme
- Sperren für Türen und Fenster
- Weiße Wanne
- Schwarze Wanne
- Kellersanierung
- Dränung (Achtung: Dränagewasser darf nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden.)
- Überflutungsgefährdete Räume mit Fliesen und ohne Tapeten ausstatten
- Heizungsanlage schützen
- Wertgegenstände u. elektrische Geräte in oberen Stockwerken aufbewahren
- Leicht schwimmbare Gegenstände (z. B. Brennholz) nicht in der Nähe eines Gewässers lagern
Es sind noch weiter Maßnahmen je nach Örtlichkeit denkbar oder notwendig.
- Fahren Sie nicht in überflutete Bereiche – „Hochwassertourismus“ gefährdet die Einsatzkräfte!
- Betreten Sie keine überfluteten Straßen & Uferbereiche – Sie könnten unterspült sein!
- Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen & Hochwasserwarnungen in den Medien
- Informieren Sie Mitbewohner & Nachbarn
- Schauen Sie auf der Straße nach, ob vorhandene rechteckige Abläufe verstopft sind & scheuen Sie sich nicht diese im Notfall mit „starker“ Hilfe frei zu legen. Hierdurch kann die maximale Menge in die Kanalisation gelangen.
- Überprüfen Sie Ihre privaten Hofabläufe & Zeilenentwässerungen.
- Schützen Sie gefährdete Eingangsbereiche, Lichtschächte oder Fenster mit Sandsäcken, Bohlen oder anderen Materialien.
- Bringen Sie Kinder & hilfsbedürftige Personen (ggf. auch die Haustiere) in die höheren Etagen
- Räumen Sie gefährdete Bereiche – Denken Sie an persönliche Dokumente & Fotos
- Schalten Sie die Elektro-Versorgung für die gefährdeten Bereiche aus
- Parken Sie Ihr Auto um
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Vermeiden Sie das Betreten von Räumen & Bereichen in denen das Hochwasser hineingelaufen ist (insbesondere Keller, Souterrain, Tiefgarage) – es besteht die Gefahr eines Stromschlags & durch hohen Wasserdruck lassen sich Türen häufig nicht mehr öffnen
- Informieren Sie die Feuerwehr über ausgelaufene Farben, Lacke oder Heizöl
- Sorgen Sie nach dem Abfluss des Hochwassers für die sachgerechte Entsorgung von betroffenen Gegenständen
- Essen Sie kein Obst & Gemüse aus den überfluteten Gebieten
- Lassen Sie die Bausubstanz von einem Sachkundigen überprüfen
- Staatliche Hilfen nach Hochwasserereignissen:
- Bisherige Hilfen waren freiwillig & begründen keinen Rechtsanspruch
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Zuschüsse sind häufig daran geknüpft, dass Betroffene sich um Versicherungsschutz bemüht haben
- Gesetzliche Pflicht zur Eigenvorsorge:
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Nach § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) muss sich jede Person im Rahmen des Zumutbaren selbst gegen Hochwasserschäden schützen
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- Versicherungsschutz:
- Notwendig ist eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Leitungswasserschäden, sondern auch von außen eindringendes Niederschlagswasser abdeckt
- „Normale“ Hausrat- & Wohngebäudeversicherungen decken Hochwasserschäden in der Regel nicht ab
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Hochwasser zählt zu den Elementarschäden (wie Sturm, Erdbeben etc.)
- Elementarschadenversicherung:
- Überschwemmungen können über eine erweiterte Elementarschadenversicherung mitversichert werden
- Versicherer kalkulieren risikogerecht (keine Pauschaleinschätzung):
- Lage des Gebäudes (gefährdetes Gebiet / Risikozone)
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Bisherige Schadenereignisse in der Region
- Danach richtet sich:
- Ob Versicherungsschutz angeboten wird
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Zu welchen Konditionen (Prämien, Selbstbehalt etc.)
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Nach Einschätzung der Branche sind ca. 99 % aller Gebäude grundsätzlich versicherbar; nur in Ausnahmefällen ist ein Versicherungsschutz unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll
- Information und Beratung:
- Auskunft zu Anbietern von Elementarversicherungen & zu Bewertungskriterien erhalten Sie z. B. beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Zustands- & Funktionsprüfung
- Gesetzliche Grundlage:
- Der Landtag NRW hat am 27.02.2013 eine Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) zur „Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen“ beschlossen
- Seit dem 17.10.2013 gilt die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw), Teil 2 regelt die Zustands- & Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
- Eine Novellierung der SüwVO Abw erfolgte am 13.08.2020
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Den Gesetzestext finden Sie unter „Downloads & Links“
- Prüffristen:
- Es gibt keine einheitliche generelle Prüffrist für alle privaten Abwasserleitungen
- Für bestimmte Anschlussleitungen (z. B. in Wasserschutzgebieten, bei Neubauten oder Industriebetrieben) sind konkrete Fristen festgelegt
- Die SELH AöR informiert betroffene Grundstückseigentümer über ihre jeweilige Prüfpflicht
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Einen Leitfaden für Kommunen zur Information & Einbindung der Bürger finden Sie ebenfalls unter „Downloads & Links“
- Unterstützung durch die Verbraucherzentrale NRW:
- Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. hat eine ausführliche Broschüre zur Zustands- & Funktionsprüfung erstellt
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Es werden kostenlose Beratungen angeboten „Downloads & Links“
- Warnung vor unseriösen Anbietern („Kanalhaie“):
- Die Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Rohrsanierern, die Hausbesitzer unangekündigt anrufen oder an der Haustür aufsuchen, um sie zu übereilten Prüf- oder Sanierungsaufträgen zu drängen
- Dazu wurde ein Artikel "Kanalhaie"veröffentlicht („Downloads & Links“)
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Leitungen für häusliches Abwasser die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden - 31.12.2015
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Leitungen für industrielles oder gewerbliches Abwasser die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden - 31.12.2015
Leitungen die industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten, wenn der Abwasserproduzent den Anhängen 2 - 57 der Bundes-Abwasserverordnung zuzuordnen ist - 31.12.2020
Neubau:
Neu errichtete oder wesentlich geänderte Leitungen - unverzüglich nach der Verlegung
- Prüfpflichtig sind:
- Alle erdverlegten und unzugänglichen privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser oder mit Schmutzwasser vermischtes Niederschlagswasser sammeln oder fortleiten
- Verzweigte Leitungen unter der Kellerbodenplatte bzw. Bodenplatte (bei Gebäuden ohne Keller)
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Einsteigeschächte & Inspektionsöffnungen
- Nicht prüfpflichtig sind:
- Leitungen, die ausschließlich Niederschlagswasser ableiten
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Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser sicher aufgefangen & erkannt wird
- Umfang der Prüfung:
- Der zu prüfende Leitungsabschnitt reicht bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal

- Leitungen über Fremdgrundstücke:
- Verläuft die Leitung über ein fremdes Grundstück, muss der dortige Eigentümer die Prüfung dulden,
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dennoch sollte vorab das Gespräch gesucht & informiert werden, um Konflikte zu vermeiden
- Gemeinsame Anschlussleitungen mit Nachbarn:
- Werden Leitungen gemeinsam genutzt (z. B. gemeinsamer Anschlussstrang):
- Vor der Untersuchung gemeinsam regeln, wie Prüf- & ggf. Sanierungskosten aufgeteilt werden,
- prüfen, ob bereits bestehende Vereinbarungen / Verträge vorliegen
- Werden Leitungen gemeinsam genutzt (z. B. gemeinsamer Anschlussstrang):

Weitere Informationen finden sie unter "Anschluss - gemeinsame Leitungen"
Es gibt je nach Veranlassung (Neubau Wasserschutzzone u. a.) verschiedene Prüfungsarten. Diese sind in den Regewerken beschrieben und dem Sachkundigen bekannt. Bei Neubauten oder Gebäuden in den Wasserschutzzonen sind generell Prüfungen mit Luft oder Wasser gemäß DIN EN 1610 erforderlich.
Vor der Prüfung ist es sinnvoll Kenntnis über den Grundriss des Hauses, Lage der Räume im Keller und Lage der Entwässerungsleitungen zu haben und dies dem Sachkundigen zur Verfügung zu stellen. Suchen Sie Schächte, Revisionsöffnungen und Bodenabläufe und schaffen Sie Zugang dazu. Planunterlagen finden Sie entweder in ihren Bauakten oder für Grundstücke auf Lüdenscheider Stadtgebiet soweit vorhanden im Bauaktenarchiv der Stadt Lüdenscheid (Rathausplatz 2b, Öffnungszeiten: Mittwochs 9:30 - 11:30 Uhr); die SELH AöR hat leider keine detaillierten Pläne über ihren Hausanschluss.
Ihre Anwesenheit bei der Prüfung ist notwendig, wenn nicht alle Leitungen vom außenliegenden Revisionsschacht geprüft werden können. In diesem Fall ist der Zugang ins Haus erforderlich. Generell sollte unnötiges Wäsche waschen, Spülen, Duschen oder die Toilettenbenutzung während der Prüfung vermieden werden.
- Zustands- & Funktionsprüfungen dürfen nur durch einen Sachkundigen vorgenommen werden
- Sachkundig ist immer eine Person, nicht eine Firma
- Die oberste Wasserbehörde legt die Anforderungen an die Sachkunde fest & führt auch eine Sachkundigenliste "www.sadipa.it.nrw.de/sadipa/"
- Prüfbescheinigung ("Musterprüfbescheinigung")
- Lageplan aller Leitungen bis zum städtischen Kanal
- Haltungsberichte
- Schadensbilder mit Stationierung
- Aufzeichnung der TV-Untersuchung auf Video, DVD oder CD
- Prüfprotokolle bei Wasser- oder Luftprüfungen
Schadensklassifizierung Festgestellte Schäden sind anhand des Bildreferenzkatalogs des Landes zu klassifizieren. Hieraus ergibt sich der Zeitraum zur Durchführung der Sanierung. Den Katalog finden Sie hier.
Offene Reparatur, Sanierung oder ganz neu verlegen - wer berät mich?
Ihr Sachkundiger wird ihnen sicherlich eine Sanierung vorschlagen. Lassen sie sich trotzdem mehrere Angebote machen und vergleichen sie verschiedene Verfahren. Die verschiedenen Verfahren sind auch in Kombination möglich. Eine Neuverlegung, vielleicht auch das Abhängen der Leitungen unter der Kellerdecke, kann in manchen Fällen kostengünstiger sein, als die Reparatur oder Renovierung mehrerer Einzelschäden. Abgehängte Leitungen sind service- und betriebsfreundlich und müssen nie mehr auf Dichtheit geprüft werden. Die Planung kann durch einen „Zertifizierten Berater Grundstücksentwässerung" gemacht werden. Bei einem sehr differenzierten Schadensbild ist die Einschaltung eines unabhängigen Ingenieurbüros empfehlenswert.
Prüfung nach der Sanierung
Nach einer erfolgten Sanierung ist erneut eine Zustands- & Funktionsprüfung gemäß den Vorgaben der Erstprüfung erforderlich.
- Die Kosten einer Zustands- & Funktionsprüfung sind abhängig von den zu untersuchenden Längen & den Zugänglichkeiten
- Lassen sie sich mehrere vergleichbare Angebote geben.
Zahlt die Versicherung die Sanierung?
- Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn die Police solche Leistungen enthält, zahlt oder beteiligt sich die Wohngebäudeversicherung
- In der Regel sind aber nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (z. B. Risse und Einbrüche)
- Bauliche und altersbedingte Schäden (Verstopfung, Verkrustung, Unterbögen usw.) werden nicht übernommen
- Bitte informieren sie sich bei ihrem zuständigen Versicherungsberater
- Die Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung (in NRW die Zustands- & Funktionsprüfung) einer Abwasserleitung stellen gem. dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.11.2014 (Aktenzeichen VI R1/13) eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung & und können somit steuerlich mindernd berücksichtigt werden
Wurzeleinwuchs
- Bäume & Sträucher sind wichtig für ein grünes Stadtbild & das Wohlbefinden der Bürger
- Unterirdisch können ihre Wurzeln jedoch Probleme verursachen:
- Wurzeln wachsen je nach Art unterschiedlich weit & tief
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Sie können in Hausanschlussleitungen eindringen
- Folgen von Wurzeleinwuchs in Abwasserleitungen:
- Abflusshindernisse
- Verstopfungen und Rückstau von Abwasser in der Leitung
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Mögliche Überflutungen und Nässeschäden am Gebäude bzw. auf dem Grundstück
- Wurzeln von Bäumen & Großsträuchern vom eigenen Grundstück schädigen Leitungen auf dem Nachbargrundstück
- Wurzeln von Bäumen & Großsträuchern vom Nachbargrundstück schädigen die Leitungen auf dem eigenen Grundstück
- Wurzeln von Bäumen & Großsträuchern vom eigenen Grundstück schädigen die eigene Leitung
- Wurzelsysteme unterscheiden sich je nach Baum- oder Strauchart deutlich:
- Flachwurzler
- Tiefwurzler
- Senkwurzler
- Herzwurzler
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Häufig auch Mischformen und Kombinationen mit Pfahlwurzeln
- Aufgabe der Wurzeln:
- Versorgung der Pflanze mit Wasser & Nährstoffen über die gesamte Lebensdauer
- Sauerstoffaufnahme („Atmen“) im natürlichen Bodengefüge
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Bei zu wenig Sauerstoff: Eingeschränktes Wachstum bis hin zum Absterben der Wurzeln
- Wachstumseigenschaften:
- Wurzeln wachsen nicht gezielt „zum Wasser hin“,
- sondern entlang der Bodenporen – Sie folgen dem Weg des geringsten Widerstands
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Bevorzugt werden porenreiche, wenig verdichtete Böden
- Zusammenhang mit Leitungen und Kanälen:
- Leitungen werden oft in Splitt- oder Sandbettung verlegt – also in lockerem, porenreichem Boden
- Wurzeln wachsen daher häufig parallel zu Kanälen in diesen Aufschüttungen
- An Schadstellen (Risse, undichte Muffen) entstehen Hohlräume
- Wurzeln dringen durch diese Schadstellen in den Kanal ein & können dort Probleme verursachen
- Wurzeln können nicht durch intakte Leitungen & Mauern wachsen
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Bereits feine Haarrisse oder undichte Rohrverbindungen reichen jedoch aus, damit Wurzeln eindringen können
- Wenn Wurzeleinwuchs im Kanal festgestellt wird:
- Wurzeln frühzeitig entfernen, bevor es zu Verstopfung & Rückstau kommt
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Typische Verfahren: z. B. Fräsen oder Einsatz einer Kettenschleuder
- Wichtig nach dem Entfernen der Wurzeln:
- Die Leitung muss saniert werden, da es sonst zu verstärktem Neuaustrieb kommen kann
- Laut DIN 1986-100 gilt Wurzeleinwuchs immer als Schaden:
- Der Kanal ist damit als undicht einzustufen
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Eine Sanierung ist erforderlich
- Auswahl des Sanierungsverfahrens:
- Abhängig von:
- Zugänglichkeit
- Länge der Leitung
- Art des Schadens
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Evtl. weiteren Schäden
- Mögliche Verfahren:
- Grabenlose Sanierung (z. B. Inliner)
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Erneuerung in offener Bauweise
- Hierzu Fachunternehmen hinzuziehen & Angebote vergleichen
- Abhängig von:
- Haftung bei Wurzelschäden:
- Grundsatz: Der Eigentümer des Baumes haftet für Schäden, die von den Wurzeln seines Baumes ausgehen
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Eigentümer ist die Person, auf deren Grundstück der Baum steht
- „Neu für alt“:
- In der Praxis wird häufig ein Abzug „neu für alt“ vorgenommen
- Hintergrund: Die alte Leitung hatte bereits ein bestimmtes Alter; durch die Erneuerung erhält der Leitungseigentümer eine neue Leitung
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Daher trägt der Leitungseigentümer einen Teil der Erneuerungskosten selbst
- Mitverschulden des Leitungseigentümers (§ 254 BGB):
- Wurzeleinwuchs tritt in der Regel nur bei bereits geschädigten oder undichten Leitungen auf
- Deshalb wird häufig ein Mitverschuldensanteil des Leitungseigentümers anerkannt
- Die Verantwortung für den Schaden liegt nicht ausschließlich beim Baumeigentümer
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Der Mitverschuldensanteil wird meist prozentual ermittelt und auf beide Parteien verteilt
- Ihr Kanal muss dauerhaft dicht sein:
- Bei Neuverlegung auf fachgerechte, dichte Muffen achten
- Die vorgeschriebene
"Zustands- & Funktionsprüfung" dient als Nachweis der Dichtheit
- Verlegung & Bettung der Leitung:
- Bettungs- & Füllmaterial nicht zu locker einbauen
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Auf eine fachgerechte Verdichtung achten, um Hohlräume zu vermeiden
- Außengestaltung des Grundstücks:
- Lage der Kanalleitungen bei der Bepflanzung & Gartengestaltung berücksichtigen
- Abstand zwischen Leitung & Bäumen möglichst > 2 Meter wählen
- Wurzelart der Pflanzen beachten – insbesondere Flachwurzler können für Kanäle kritisch werden





