
Schnell online erledigen
Zahlreiche Anliegen rund um die Entwässerung können Sie schnell und entspannt online erledigen. Falls Sie Ihr Anliegen hier nicht finden, nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden und schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
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Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.
Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:
Alle Inhalte nach Vorhaben
Finden Sie schnell, was Sie suchen: Die unten aufgeführten Bereiche umfassen alle Anliegen, bei denen wir Ihnen mit Informationen, Service oder Unterstützung zur Seite stehen. Falls Sie darüber hinaus weitere Unterstützung benötigen, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Achtung: Nicht bei allen Anliegen sind wir der richtige Ansprechpartner. Wo möglich, verweisen wir in diesen Bereich auf andere Einrichtungen oder Personen.
Digitaler Entwässerungsantrag
Für Neubau, Umbau, Umnutzung oder eine neue Garage: Wird Ihre Anschlussleitung berührt, brauchen Sie eine Anschlussgenehmigung. Diese beantragen Sie – rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten – bequem über unseren digitalen Entwässerungsantrag. Sie sehen dort jederzeit den Bearbeitungsstand und laden Ihre Unterlagen direkt hoch.
Außerbetriebnahme
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Dafür ist spätestens vier Wochen vor Aufgabe der Nutzung ein Antrag auf Außerbetriebnahme zu stellen.
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Vor einem Abriss ist der Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal zu suchen, einzumessen und der SELH AöR schriftlich mitzuteilen.
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Nach Zustimmung zur Außerbetriebnahme erfolgt der endgültige Verschluss des Anschlusses in der Regel im Folgejahr der Antragstellung im Rahmen des Sanierungsprogramms der SELH AöR
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Die Arbeiten werden durch die SELH AöR oder eine von ihr beauftragte Firma ausgeführt
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Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Antragstellenden in Rechnung gestellt
Neuverlegung
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Wird ein Grundstück neu bebaut oder werden bauliche Veränderungen vorgenommen, die die Anschlussleitungen betreffen, ist rechtzeitig – spätestens vier Wochen vor Beginn der Arbeiten – ein Antrag auf Anschlussgenehmigung bei der SELH AöR zu stellen
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Wir empfehlen, den Antrag bereits während des Baugenehmigungsverfahrens zu stellen
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Der Kanalanschluss kann durch ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl hergestellt werden
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Für den Straßenaufbruch ist eine Genehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich (in Lüdenscheid in der Regel durch STL)
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Die Kosten des Anschlusses richten sich u. a. nach Länge, Dimension & Lage zum öffentlichen Kanal
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Der neu hergestellte Anschluss wird in der offenen Baugrube von der SELH AöR abgenommen; das genaue Vorgehen ist im Info-Blatt Anschlussgenehmigung beschrieben
Sie möchten wissen, wie Ihr Grundstück entwässert ist? Fordern Sie den Kanalbestandsplan über unser Formular an.
Das brauchen Sie dafür:
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Gemarkung
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Flur
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Flurstück
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Straße und Hausnummer
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Ihre Kontaktdaten für die Rückmeldung
Anschluss neu verlegen oder stilllegen
Bei Neuanschluss oder dauerhafter Aufgabe der Nutzung (z. B. vor einem Abriss) stellen Sie – spätestens vier Wochen vorher – einen Antrag über das Formular Grundstücksentwässerung.
Gemeinsame Anschlussleitungen mit Nachbarn
Teilen sich mehrere Grundstücke eine Leitung, sollten Zuständigkeiten und Kosten verbindlich geregelt sein. Unsere Muster können Sie in Lüdenscheid und Herscheid ohne gesonderte Zustimmung nutzen:
Zisterne oder Regenwassernutzung einrichten
Für die Berechnung der Zisternengröße stellen wir Ihnen ein Formular bereit. Denken Sie an die Anzeige Ihrer Anlage – Details und die Auswirkung auf die Gebühr finden Sie unter Regenwasser und Gebühren.
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Gebührenermäßigung / Schmutzwasserabzug beantragen
Wasser, das nachweislich nicht in den Kanal gelangt (z. B. Gartenbewässerung, Pool), können Sie abziehen lassen. Frist: ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; Voraussetzung ist ein geeichter Zähler. Mehr Infos finden Sie hier.
Änderung Ihrer versiegelten Flächen melden
Haben sich bebaute oder versiegelte Flächen verändert, geben Sie die neue Größe über den Erhebungsbogen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr an. Mehr Informationen finden Sie hier.
Frage zu Ihrem Gebührenbescheid
Fragen zu Gebühren und angeschlossenen Flächen beantwortet unser kaufmännischer Betrieb: gebuehren@selh.de
Grenzwerte
Leiten Sie gewerblich oder industriell ein, gelten besondere Grenzwerte (z. B. pH-Wert). Die geltenden Werte finden Sie im Grenzwerte-Infoblatt.
Schmutzwasser-Ermäßigungen
Schmutzwasser-Ermäßigungen sind in Sonderfällen möglich und werden individuell abgstimmt.
Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Gebühren-Hotline.
Unsere Satzungen regeln verbindlich, welche Rechte, Pflichten und Gebühren rund um die Abwasserentsorgung gelten. Welche Satzung gerade für Sie relevant ist, hängt vor allem davon ab, worum es geht und ob sich Ihr Grundstück in Lüdenscheid oder Herscheid befindet.
Zur besseren Orientierung haben wir die Dokumente nach Themen und Orten gegliedert. Wenn Sie nach den aktuell geltenden Regelungen suchen, wählen Sie jeweils die neueste Fassung. Ältere Satzungen finden Sie separat im Archiv.
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Gebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben – Fassung 13.12.2024
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Entwässerungsgebührensatzung Lüdenscheid für 2022
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Entwässerungsgebührensatzung Lüdenscheid für 2021
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Entwässerungsgebührensatzung Lüdenscheid für 2020
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Abwassergebührensatzung Herscheid für 2021
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Abwassergebührensatzung Herscheid für 2020
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Alle Gebührenthemen auf einen Blick
Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.
Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:



