
Regen ist wertvoll – lassen Sie ihn uns sinnvoll nutzen
Regen bedeutet Lebensqualität für Mensch und Natur – vorausgesetzt, wir lenken ihn sicher und nutzen ihn sinnvoll. Als städtischer Entwässerungsbetrieb ist auch das Teil unserer Aufgabe: Wir schützen Sie als Bürgerin und Bürger vor zu starkem Regen, indem wir Regenwasser in der Kanalisation abführen und zu große Regenmengen in Regenwasserrückhaltebecken puffern. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung möchten wir außerdem zu einer wertvollen Nutzung von Regenwasser beitragen – ganz nach dem Vorbild einer Schwammstadt .
Das können wir jedoch nur mit Ihrer Hilfe: Mit Ihren Gebühren für Niederschlagswasser und mit Ihrem eigenen, bewussten Umgang mit Regenwasser.
Hier möchten wir Ihnen zeigen, was dahintersteckt und wie wir gemeinsam Regenwasser sinnvoll nutzen. Das lohnt sich auch finanziell für Sie: Durch den bewussten Umgang mit Regenwasser können Sie Ihre Entwässerungsgebühren senken.
Das Wichtigste über Regenwasser in Kürze
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Was Regenwasser mit Abwasser zu tun hat
Fällt Regenwasser auf unbebaute und durchlässige Flächen (z.B. Blumenbeete, Schotterflächen), kann es im Boden versickern. Pflanzen können es aufnehmen oder es wird zu Grundwasser. Fällt Regen aber auf bebaute oder sogenannte versiegelte Flächen (z.B. Hausdächer, Terrassen, gepflasterte Einfahrten), kann es nicht versickern und wird stattdessen in Rinnen und Abläufe geführt. Von dort läuft es schließlich in die Kanalisation.
Wir als Betreiber der Kanäle führen es weiter ab und sorgen dafür, dass es nicht zu einem Rückstau oder zu Hochwasser kommt.
Für diese Flächen erheben wir die Niederschlagswassergebühr. Wie sie sich zusammensetzt, lesen Sie hier bei unseren Gebühren-Informationen.
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Was für Sie als Bürgerin oder Bürger wichtig ist
In Ihrem Alltag können Sie Regenwasser nutzen, zum Beispiel zum Gießen im Garten. Dafür können Sie es in einem Regenfass oder einer Zisterne auffangen. Außerdem können Sie dafür sorgen, dass weniger Regenwasser in die Kanalisation gelangt, indem Sie möglichst viele Flächen auf Ihrem Grundstück unversiegelt lassen – also viele Beet- und Rasenflächen haben.
Beides entlastet die Kanalisation und uns als Entwässerungsbetrieb. Im Gegenzug reduzieren sich für Sie die Gebühren für Niederschlagswasser: Sie können Ihr Regenfass bzw. Ihre Zisterne anrechnen lassen und Ihre versiegelten Flächen entsprechend kürzen lassen.
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Was wir gemeinsam für Umwelt und Sicherheit tun können
Der Starkregen im Jahr 2021 hat gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Entwässerung ist. Dafür sind mehrere Aspekte wichtig: eine vorausschauende Stadtplanung, ein leistungsstarkes Kanalnetz und der bewusste Umgang jedes Einzelnen. Wie Sie richtig mit Regenwasser umgehen, zeigen wir Ihnen hier.
Alle Regenwasser-Themen auf einen Blick
Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.
Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:
Regenwasser ist zu schade, um es einfach abzuleiten. Mit einer Regentonne oder Zisterne fangen Sie es auf und nutzen es als Brauchwasser – zum Beispiel zum Gießen im Garten, für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine.
So gehen Sie vor:
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Auffangen: Für den Garten genügt oft eine Regentonne am Fallrohr. Wollen Sie größere Mengen nutzen, lohnt sich eine Zisterne. Für die grobe Berechnung der passenden Zisternengröße stellen wir Ihnen ein Formular bereit.
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Wirtschaftlichkeit prüfen: Einer Zisterne stehen Investitions- und Wartungskosten sowie eine getrennte Leitungsführung gegenüber – rechnen Sie beides gegen die Ersparnis.
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Anlage anmelden: Eine fest installierte Regenwassernutzungsanlage müssen Sie an drei Stellen anzeigen: beim Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises, bei Ihrem Wasserversorger (vor dem Einbau) und bei uns (§ 11 der Entwässerungssatzung). Eine einfache Regentonne für den Garten ist davon nicht betroffen.
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Gebühren beachten: Auch mit Zisterne fallen weiterhin Entwässerungsgebühren an – berechnet nach dem Überlauf. Was das bedeutet, lesen Sie hier.
Nutzen Sie Frischwasser für den Garten, das nicht in den Kanal gelangt? Dann können sich dadurch Ihre Entwässerungsgebühren reduzieren. Informationen dazu finden Sie hier.
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Je weniger Regenwasser von Ihrem Grundstück in den Kanal läuft, desto geringer ist Ihre Niederschlagswassergebühr. Darauf haben Sie selbst Einfluss.
So gehen Sie vor:
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Flächen entsiegeln: Ersetzen Sie versiegelte Flächen (z. B. gepflasterte Wege oder Einfahrten) durch durchlässige, etwa Beete, Rasen oder Versickerungspflaster . So versickert das Regenwasser wieder im Boden.
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Regenwassernutzung anrechnen lassen: Auch eine Zisterne oder Regenwassernutzungsanlage kann Ihre gebührenpflichtige Fläche verringern.
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Änderung melden: Geben Sie die veränderte Flächengröße über den Erhebungsbogen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr an.
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Frist einhalten: Melden Sie die Änderung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme. Die neue Fläche wird ab dem Datum der Ausführung berücksichtigt.
Wie sich die Niederschlagswassergebühr zusammensetzt, erfahren Sie hier.
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Auch die direkte Einleitung in einen Bach oder Fluss ist möglich, erfordert aber eine Erlaubnis nach § 8 WHG und die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises.
Kann Ihr Regenwasser schadlos versickern oder in ein Gewässer eingeleitet werden, können Sie sich vom Anschlusszwang an den öffentlichen Kanal befreien lassen (§ 9 Entwässerungssatzung). Ob die Voraussetzungen vorliegen, klären wir im Zustimmungsverfahren nach § 14 – also im Rahmen der Anschlussgenehmigung. Das erfolgt über den digitalen Entwässerungsantrag. Stimmen Sie Versickerung oder Einleitung zusätzlich mit der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises ab.
Wer neu baut oder Flächen verändert, muss das anfallende Regenwasser ordnungsgemäß ableiten. Grundsätzlich besteht dafür ein Anschlusszwang an den öffentlichen Kanal – unter bestimmten Voraussetzungen sind aber Versickerung oder Einleitung möglich.
So gehen Sie vor:
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Möglichkeit prüfen: Kann Ihr Regenwasser schadlos versickern oder in ein Gewässer eingeleitet werden, können Sie sich auf Antrag vom Anschlusszwang befreien lassen.
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Versickerung wählen: Bei Mulden- oder Flächenversickerung ist eine Bescheinigung zur gemeinwohlverträglichen Ableitung (Testat) nötig; bei einer Rigole ins Grundwasser eine Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
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Oder einleiten: Für die direkte Einleitung in einen Bach oder Fluss brauchen Sie ebenfalls eine Erlaubnis nach § 8 WHG.
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Behörde einbinden: Stimmen Sie jede Versickerung und jede Einleitung mit der unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises ab.
Die passenden Anträge finden Sie hier.
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In unseren Regenrückhaltebecken lassen wir immer wieder Schafe weiden. Wie natürliche Rasenmäher halten sie Gras und Büsche in Zaum – ganz ohne Strom oder Benzin.
Die Schafe gehören jedoch nicht uns, sondern einem örtlichen Schäfer, der sie auf die Flächen treibt, sich um sie kümmert und wieder abholt, wenn die Flächen abgegrast sind.
Sollten Sie Fragen zu den Schafen haben oder Sie stellen einen Notfall mit den Schafen fest, wenden Sie sich bitte direkt an den Schäfer:
Christos Ziliaskos
Telefon: +49 151 1969255
Eine „Schwammstadt" nimmt Regen dort auf, wo er fällt, statt ihn nur schnell abzuleiten. Jede unversiegelte Fläche wirkt dabei wie ein Schwamm: Sie speichert Wasser, gibt es an Pflanzen und Grundwasser ab und entlastet bei Regen die Kanäle. Das schützt die Umwelt und macht Ihr Grundstück widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Starkregen.
Kleine Schritte mit großer Wirkung:
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Beet oder Rasen statt Pflaster
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Dachbegrünung auf Garage oder Carport
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Regentonne oder Zisterne am Fallrohr
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durchlässige Beläge für Wege und Einfahrten
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Eine Regenwassernutzungsanlage ist an mehreren Stellen anzuzeigen:
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beim Fachdienst Gesundheitsschutz und Umweltmedizin des Märkischen Kreises (§ 13 Abs. 3 TrinkwV),
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bei Ihrem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen vor der Errichtung (§ 3 Abs. 2 AVBWasserV),
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sowie bei der SELH (§ 11 der Entwässerungssatzung).
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Hinweise zur Vermeidung von Hochwasser finden Sie hier.
Alle Gebührenthemen auf einen Blick
Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.
Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:


