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SELH

Gebühren

Informationen rund um Entwässerungsgebühren

Sauberes Wasser hat einen Wert.

Damit Ihr Abwasser jederzeit sicher abfließt und zuverlässig gereinigt wird, betreiben wir die öffentlichen Abwasseranlagen in Lüdenscheid und Herscheid – rund um die Uhr, das ganze Jahr.

Ihre Entwässerungsgebühren finanzieren genau das: einen funktionierenden Kanal, saubere Gewässer und eine Infrastruktur, die auch für die nächste Generation trägt.

Alle Informationen zu Ihren Gebühren sowie zu komplexen Gebühren-Fragen finden Sie hier.

Das Wichtigste kurz erklärt

01
Was Sie zahlen

Ihre Gebühren setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • Unterhaltung der Anlagen: Wir halten Kanäle, Rückhaltebecken und mehr ständig in Stand und bauen neue.

  • Beiträge an den Ruhrverband: Wir arbeiten eng mit dem Ruhrverband zusammen, um Talsperren für Trinkwasser und Kläranlagen zu unterhalten.

Dabei unterscheiden sich die Gebühren danach, woher das Wasser kommt:

  • Schmutzwassergebühr: Frisches Wasser, das Sie aus der Leitung entnehmen, gelangt früher oder später als Abwasser wieder in die Kanalisation. Dafür fällt die Schmutzwassergebühr bzw. Abwassergebühr an, die sich in der Regel nach der verbrauchten Frischwassermenge richtet.   

  • Niederschlagswassergebühr: Auf Ihrem Grundstück haben Sie versiegelte und bebaute Flächen. Also Flächen, auf denen Regenwasser nicht im Boden versickert, sondern in die Kanalisation geführt wird. Je mehr versiegelte Flächen sich auf Ihrem Grundstück befinden, desto höher fällt daher auch die Niederschlagswassergebühr für das Regenwasser an. Unabhängig davon, wie viel es regnet.

02
Wie Sie zahlen

Ihren Entwässerungsgebührenbescheid erhalten Sie gebündelt mit der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Lüdenscheid, also alles in einem Schreiben.

Abgerechnet wird im sogenannten rollierenden Verfahren: Lüdenscheid und Herscheid sind dafür in mehrere Abrechnungsbezirke eingeteilt, die über das Jahr verteilt abgerechnet werden. Sobald Ihr Bezirk an der Reihe ist, erhalten Sie Ihren Bescheid ganz automatisch.

03
Wie viel Sie zahlen

Wie hoch Ihre Gebühren ausfallen, hängt von zwei Faktoren ab:

  • Schmutzwasser: Grundlage ist in der Regel Ihr Frischwasserverbrauch. Je mehr Wasser Sie aus der Leitung entnehmen, desto mehr fließt auch wieder zurück in den Kanal.

  • Niederschlagswasser : Grundlage ist die Größe der bebauten und versiegelten Flächen Ihres Grundstücks, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird.

Die aktuell gültigen Gebührensätze für Lüdenscheid und Herscheid finden Sie hier im Überblick:

Gebührensätze LüdenscheidGebührensätze Herscheid
Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid

Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.

Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:​

Alle Gebührenthemen auf einen Blick

  • Wenn Sie Regenwasser über eine Zisterne oder Regenwassernutzungsanlage nutzen, sparen Sie Trinkwasser – Entwässerungsgebühren fallen aber weiterhin an. Berechnet wird die Abwassergebühr in diesem Fall nach dem Abfluss des Zisternen-Überlaufs. Wichtig: Eine Regenwassernutzungsanlage ist gegenüber der SELH anzeigepflichtig (§ 11 der Entwässerungssatzung)

    Die Berechnungsgrundlagen erläutert unser Info-Blatt zur Abwassergebühr. Mehr zur Regenwassernutzung selbst finden Sie hier unter dem Bereich Regenwasser.

  • Nicht jede verbrauchte Wassermenge fließt in die Kanalisation. Wasser, das nachweislich anderweitig genutzt oder zurückgehalten wird – etwa zur Gartenbewässerung oder über eine Verdunstungsanlage –, können Sie auf Antrag von der Schmutzwassergebühr abziehen lassen.

    Bitte beachten Sie:

    • Der Antrag muss in der Regel innerhalb der Frist, die in Ihrer Ableseaufforderung genannt wird, eingereicht werden. Anträge, die erst nach der Frist eingehen, können erst für den nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden. In der Regel beträgt die Frist vier Wochen.

    • Sie müssen nachweisen können, dass das Wasser nicht in die Kanalisation geleitet wurde – zum Beispiel über einen ordnungsgemäß funktionierenden, geeichten Wassermengenmesser oder nachprüfbare Unterlagen.

    ​​

    Tipp: Für die Gartenbewässerung lohnt sich vorrangig die Nutzung von Regenwasser (z. B. mithilfe einer Regentonne oder Zisterne).

    Verfügen Sie bereits über einen Gartenwasserzähler, können Sie uns hier den Zählerstand melden.

    Eine Anleitung, wie Sie den Zählerstand richtig ablesen, finden Sie hier.

  • Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.

    Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht.

    Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:​

    Aktuelle Gebührensätze (2026) für LüdenscheidAktuelle Gebührensätze (2026) für Herscheid
  • Nicht jedes Grundstück ist an das zentrale Kanalnetz angeschlossen. Wo das Abwasser über eine Kleinkläranlage gereinigt wird – vor allem in Herscheid –, sorgt die SELH für das Einsammeln und Abfahren des anfallenden Schlamms. Dafür fallen gesonderte Gebühren an:

    • In Herscheid: Eine jährliche Grundgebühr für Grundstücke, die durch eine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube entwässert werden.

    • In Lüdenscheid: Eine Benutzungsgebühr für die Schlammentsorgung (je nach jährlicher oder mehrjähriger Entsorgung).

    • In Lüdenscheid und Herscheid: Abfuhrkosten für den Klärschlamm

    Die genauen Sätze finden Sie in den Gebührentabellen.

    Aktuelle Gebührensätze (2026) für LüdenscheidAktuelle Gebührensätze (2026) für Herscheid
  • Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe Ihrer bebauten und versiegelten Flächen, von denen Regenwasser in den Kanal gelangt. Verändern sich diese Flächen (z.B. durch Neubau, Anbau oder Entsiegelung), wirkt sich das auf Ihre Gebühr aus.


    Bitte beachten Sie:

    • Änderungen oder Erstangaben bei Neubauten müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme gemeldet werden.

    • Wenden Sie sich dafür an unsere Gebühren-Hotline (02351 – 6632-100) oder per E-Mail an gebuehren@selh.de. Sie erhalten dann einen Erhebungsbogen zur Ermittlung der neuen Niederschlagswassergebühren.

    • Die veränderte Fläche wird ab dem Datum der Ausführung berücksichtigt.

Alle Gebührenthemen auf einen Blick

Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid

Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.

Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:​

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