
Wir kümmern uns um das, was Sie wegspülen
Was in Küche, Bad und Toilette im Abfluss verschwindet, beginnt hier erst seine Reise: von Ihrem Hausanschluss über den öffentlichen Kanal bis zur Kläranlage , wo es gereinigt und dem Wasserkreislauf zurückgegeben wird.
Damit all das reibungslos funktioniert, kommt es auf zwei Dinge an: dass nur das ins Abwasser gelangt, was dort hingehört – und dass Ihre private Entwässerung in Ordnung ist. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr darüber.
Übrigens: Die öffentlichen Kläranlagen werden in Lüdenscheid und Herscheid überwiegend vom Ruhrverband betrieben – einem engen Partner von uns. Sechs kleine Kläranlagen in Herscheid betreiben wir selbst. Von Ihren Entwässerungsgebühren führen wir deswegen Beiträge an den Ruhrverband ab.
Das Wichtigste kurz erklärt
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Was mit Ihrem Abwasser passiert
Ihr Abwasser fließt vom Haus über die Anschlussleitung in den öffentlichen Kanal und von dort zur Reinigung. Gemeinsam mit dem Ruhrverband sorgen wir dafür, dass es sauber in den natürlichen Kreislauf zurückkehrt.
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Wer wofür verantwortlich ist
Die Anschlussleitung von Ihrem Grundstück bis zum öffentlichen Kanal gehört Ihnen: Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie für Bau, Wartung und Instandhaltung verantwortlich. Erst ab dem öffentlichen Kanal übernimmt die SELH.
Wichtig: Ihre Anschlussleitung endet erst am öffentlichen Kanal, sie endet nicht an der Grundstücksgrenze. Das betrifft auch den Teil, der in der Straße liegt.
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Was ins Abwasser gehört – und was nicht
In Toilette und Abflüsse gehört ausschließlich Abwasser sowie normales, sich auflösendes Toilettenpapier. Alles andere führt zu Verstopfungen, teuren Störungen und belastet die Umwelt. Das ist auch in Ihrem eigenen Sinne: Je mehr Fremdstoffe in die Kanalisation gelangen, desto höher wird der Aufwand. Das wiederum führt langfristig zu höheren Gebühren.
Hier lesen Sie, was in die Toilette darf und was nicht.
Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.
Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:
Alle Abwasser-Themen auf einen Blick
Medikamentenreste gehören nicht in Toilette oder Waschbecken, sondern in den Restmüll. Der Grund: Kläranlagen können die Wirkstoffe nur teilweise abbauen. Das heißt, dass nach der Reinigung noch immer Wirkstoffe im Wasser enthalten bleiben und all die Bereiche belasten, die mit dem Wasser anschließend in Berührung kommen.
Alternativ nehmen der STL-Recyclinghof und viele Apotheken Arzneimittel zurück. Alles Wichtige haben wir im Flyer „Arzneimittel entsorgen – aber richtig!" zusammengestellt.
Ratten begleiten Menschen schon immer und leben häufig im Verborgenen, also auch im Kanal – ganz vermeiden lässt sich das nicht. Jedoch kann jede und jeder von uns dazu beitragen, dass sich die Rattenpopulation nicht ausbreitetet. Und auch wir als Entwässerungsbetrieb tragen mit gezielten Bekämpfungsmaßnahmen auf verantwortungsbewusste Weise zur Eindämmung der Population bei.
Das tut SELH:
Für die öffentlichen Kanäle hat die SELH einen Rattenbekämpfungsplan. Speziell ausgebildete Mitarbeitende belegen die Schächte gezielt mit Ködern, prüfen diese regelmäßig und tauschen sie bei Bedarf aus. Geht eine Meldung aus der Bevölkerung ein, erstellen wir für das betroffene Gebiet einen eigenen Bekämpfungsplan.
Aktuell sind wir in diesen Gebieten in Lüdenscheid und Herscheid aktiv:
Wichtig: Als Entwässerungsbetrieb bekämpfen wir Ratten nur ausschließlich im öffentlichen Kanal – nicht oberirdisch, nicht am Gewässer und nicht auf privaten Grundstücken. Bei einem Rattenbefall auf Ihrem eigenen Grundstück wenden Sie sich bitte an einen Schädlingsbekämpfer. Für Befall oberirdisch im öffentlichen Raum ist das Ordnungsamt zuständig (in Lüdenscheid erreichen Sie es unter 02351 17-1100, in Herscheid unter 02357 9093-0).
Warum Ratten überhaupt in den Kanal gelangen
Ratten lieben Wasser und leben natürlicherweise an Gräben, Bächen und Flüssen. Von dort gelangen sie in die Kanalisation, wo sie leichte Nahrung finden – vor allem dort, wo Essensreste ins Abwasser geraten. Schadhafte Leitungen und ungenutzte Anschlüsse bieten ihnen zusätzlich ideale Schlupfwinkel.
Was Sie selbst tun können
Mit ein paar Gewohnheiten entziehen Sie Ratten die Nahrungsgrundlage:
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keine Essensreste in die Toilette – sie gehören in den Abfalleimer,
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keine offenen Essensreste im Hausmüll, Müllbehälter geschlossen halten,
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keine gekochten Essensreste auf den Kompost – sie gehören in den Abfalleimer,
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nur gereinigte Verpackungen in den Gelben Sack, diesen erst kurz vor der Abholung herausstellen,
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keine Wildtiere (z. B. freilebende Katzen, Eichhörnchen usw.) füttern, da liegengebliebenes Futter Ratten anzieht,
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auf eine intakte, dichte Hauskanalisation achten – defekte Rohre bieten Unterschlupf.
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Baumwurzeln dringen durch feine Risse oder undichte Verbindungen in Abwasserleitungen ein und verursachen Verstopfungen und Rückstau. Vorbeugen können Sie mit dichten Leitungen und ausreichend Abstand zwischen Bäumen und Kanal (möglichst mehr als zwei Meter).
Unangenehme Gerüche entstehen oft, wenn Geruchsverschlüsse leergesaugt werden – etwa bei fehlender Entlüftung über Dach. Treten dauerhaft Gerüche auf oder vermuten Sie einen Kanalschaden, melden Sie uns diese Störung bitte hier.
Grundstücke im Entwässerungsgebiet müssen an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden und ihr Abwasser über diesen Kanal ableiten. Das regelt § 9 der Entwässerungssatzung (Anschluss- und Benutzungszwang). So ist sichergestellt, dass Abwasser überall gesammelt und gereinigt wird, bevor es zurück in den Kreislauf geht.
Für Grundstücke im Außenbereich mit eigener Kleinkläranlage ist eine Befreiung möglich. Nutzen Sie dafür unser digitales Antragsverfahren.
Ihre Anschlussleitung liegt in Ihrer Verantwortung – von der Planung über die Wartung bis zur Instandsetzung. Für Neuverlegung, Außerbetriebnahme oder gemeinsam mit Nachbarn genutzte Leitungen (inkl. Musterverträge) finden Sie die Anträge und Vorlagen unter Service, Hilfe & Anträge.
Teilweise teilen sich benachbarte Grundstücke eine gemeinsame Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal. Das ist zulässig – birgt aber Konfliktpotenzial, wenn nicht klar geregelt ist, wer welchen Abschnitt unterhält und wer bei Reparaturen zahlt. Damit es im Schadensfall keinen Streit gibt, sollten Sie das mit Ihren Nachbarn verbindlich festhalten.
So gehen Sie vor:
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Bestehendes prüfen: Klären Sie zuerst, ob bereits Vereinbarungen oder Verträge zur gemeinsamen Leitung existieren.
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Verantwortung aufteilen: Legen Sie fest, wer für welchen Leitungsabschnitt zuständig ist und wie die Kosten verteilt werden. Bewährt hat sich eine abschnittsweise Zuordnung: Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer besitzt den Leitungsabschnitt ab dem eigenen Anschluss bis zum nächsten Nachbarn. Das letzte Stück bis zum öffentlichen Kanal (inklusive Anschlussstutzen) gehört allen gemeinsam.
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Vertrag schließen: Für diese Regelung stellen wir Ihnen ein fertiges Muster bereit – den Gestattungs-, Unterhaltungs- und Durchführungsvertrag. Eigentümerinnen und Eigentümer in Lüdenscheid und Herscheid dürfen es ohne gesonderte Zustimmung der SELH verwenden. Dokumentieren Sie dabei die Lage aller Leitungen und Schächte genau.
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Im Grundbuch sichern: Ist die gemeinsame Leitung noch nicht grundbuchlich gesichert, ist für die Durchleitung über das Nachbargrundstück eine Eintragung ins Grundbuch nötig. Auch dafür gibt es eine Muster-Eintragungsbewilligung.
Vorlagen finden Sie hier:
Gut zu wissen: Auch bei der gesetzlichen Zustands- und Funktionsprüfung spielt die gemeinsame Leitung eine Rolle – regeln Sie vorab mit Ihren Nachbarn, wie Prüf- und mögliche Sanierungskosten aufgeteilt werden.
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Private Abwasserleitungen müssen dicht sein – das schützt Grundwasser und Boden. Für bestimmte Leitungen (etwa in Wasserschutzgebieten, bei Neubauten oder Gewerbebetrieben) gelten gesetzliche Prüffristen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw). Die Prüfung darf nur eine sachkundige Person durchführen. Sachkundige Personen in Ihrem Umkreis finden Sie in der Sachkundigenliste Sadipa des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW.
Vorsicht vor unseriösen Anbietern („Kanalhaien"): Lassen Sie sich nicht zu übereilten Aufträgen drängen. Informationen dazu finden Sie beim Verbraucherschutz.
Ausführliche Informationen zur Funktionsprüfung finden Sie hier auf der Seite der Bürgerinfo Abwasser.
Wo kein Anschluss an das zentrale Kanalnetz besteht, reinigt eine Kleinkläranlage das häusliche Abwasser. Niederschlagswasser , Dränwasser oder Wasser aus Schwimmbecken dürfen nicht eingeleitet werden. Den anfallenden Schlamm fährt nur die SELH ab; die zugehörigen Gebühren finden Sie unter Gebühren.
Das Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen und dem eigenen Grundstück ist sowohl in Lüdenscheid (gemäß §4 Abs. 4f Satzung 3.05) als auch in Herscheid (gemäß §6 Abs. 1 (3) Öffentliche Ordnung 1.0.00) verboten. Öl- und Reinigungsmittelrückstände können Boden und Grundwasser belasten. Umweltfreundlicher sind Waschstraßen mit geregelter Abwasserbehandlung.
Bei Rückstau aus dem Kanal – häufig infolge von Starkregen – finden Sie alle Informationen zu Ursachen, Schutz und richtigem Verhalten unter Hochwasser.
Damit das Abwasser zuverlässig abfließt, reinigen wir das öffentliche Kanalnetz regelmäßig – nach einem bedarfsgerechten Spülplan und den gesetzlichen Vorgaben. Dabei achten wir auch auf Ablagerungen und Geruchsbildung. Für die Reinigung setzen wir ein eigenes Spülfahrzeug ein und beauftragen zusätzlich Fachunternehmen. Gespült wird ausschließlich der öffentliche Kanal – Ihre private Anschlussleitung ist davon nicht betroffen.
Gereinigt wird mit einem Hochdruck-Spülfahrzeug: Über einen Revisionsschacht in der Straße führen wir einen Schlauch mit Spülkopf in den Kanal ein, in der Regel gegen die Fließrichtung. Das unter hohem Druck austretende Wasser löst den Schmutz von den Kanalwänden. Das verschmutzte Wasser saugen wir am Schacht wieder ab, bereiten es im Fahrzeug auf und setzen es erneut ein.
Warum Sie die Reinigung zu Hause bemerken können: Beim Spülen entstehen im Kanal kurzzeitig Druckunterschiede. Weil das öffentliche und das private Leitungsnetz ein verbundenes System bilden, gleichen sich diese Unterschiede zum Teil auch über Ihre Hausleitungen aus – über angeschlossene Revisionsschächte und die Entlüftung über Dach. Meist merken Sie davon nichts. Es kann aber vorkommen, dass Sie kurzfristig etwas wahrnehmen.
Ein kurzes Rauschen im Geruchsverschluss von Toilette oder Dusche ist dabei unbedenklich – es spricht dafür, dass Ihre Anschlussleitung in Ordnung ist. Nehmen Sie dagegen üble Gerüche in Haus oder Wohnung wahr, wurde der Geruchsverschluss leergezogen, sodass Luft aus dem Kanal entweichen konnte. Lassen Sie dann Wasser in alle Abläufe laufen und betätigen Sie die Toilettenspülung; sobald der Geruchsverschluss wieder mit Wasser gefüllt ist, verschwindet der Geruch.
Halten die Gerüche an, lassen Sie Ihre Hausentwässerung – insbesondere die Entlüftung über Dach – von einer Fachkraft prüfen. Tritt Wasser aus einem Geruchsverschluss aus, ist die Entlüftung über Dach vermutlich unzureichend oder defekt; wenden Sie sich an eine Installationsfirma. Kommt es zum Austritt von Fäkalien aus der Toilette, liegt eine Störung in Ihrer Anschlussleitung vor – etwa eine Verstopfung oder starke Ablagerungen. Lassen Sie die Leitung in diesem Fall von einer Fachfirma per TV-Untersuchung prüfen.
Wann Sie unmittelbar betroffen sein können: Einige öffentliche Kanäle verlaufen über private Grundstücke. Wir bemühen uns, möglichst weite Strecken von der Straße aus zu spülen; manchmal lässt sich das Betreten eines Grundstücks aber nicht vermeiden. In der Regel klingeln wir vorher bei Ihnen. Sind Sie nicht anzutreffen, informieren wir Sie schriftlich und stimmen einen Termin mit Ihnen ab. Bitte halten Sie öffentliche Revisionsschächte auf Ihrem Grundstück dauerhaft frei und zugänglich, damit die Reinigung im Bedarfsfall reibungslos möglich ist.
Fragen zur Kanalreinigung beantworten wir Ihnen gern.
Alle Gebührenthemen auf einen Blick
Höhe der Gebührensätze in Lüdenscheid und Herscheid
Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. In Herscheid kommen auf vergleichsweise wenige Einwohnerinnen und Einwohner große Netzlängen – die Infrastruktur muss trotzdem vollständig bereitgestellt und unterhalten werden. Hinzu kommt der Beitrag an den Ruhrverband für die Reinigung des Abwassers, der einen wesentlichen Teil der Kosten ausmacht. Weil beide Kommunen hier unterschiedliche Voraussetzungen haben, fallen auch die Gebühren unterschiedlich aus.
Die aktuellen Gebührensätze für beide Kommunen finden Sie hier:


